Die Zuger Regierung veröffentlicht die Mandate, die Nebenämter und die weiteren Mitgliedschaften oder Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Seit 2014 enthält die Liste auch Angaben zum zeitlichen Aufwand und zur finanziellen Entschädigung der einzelnen Mandate, teilt die Staatskanzlei mit.
Die Besoldung des Regierungsrats für nebenamtliche Tätigkeiten ist ebenfalls im Nebenamtsgesetz geregelt. Demnach gilt, dass sämtliche Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, in die Staatskasse fliessen. 2021 belief sich dieser Betrag auf rund 48'000 Franken. Das umfassende Register sowie die Interessenbindungen des Regierungsrats sind einsehbar im Register Regierungsratsmandate 2021. (bier)
Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.