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Zug
Linke verliert im Plakatstreit
Es sollte ein Entscheid zur Frage werden, wie viel Persönlichkeitsschutz Personen von öffentlichem Interesse beanspruchen dürfen. Das wurde es nicht. Das Bundesgericht beurteilte lediglich formal den Entscheid des Zuger Obergerichts und hiess diesen gut.