Zug

Linke verliert im Plakatstreit

Es sollte ein Entscheid zur Frage werden, wie viel Persönlichkeitsschutz Personen von öffentlichem Interesse beanspruchen dürfen. Das wurde es nicht. Das Bundesgericht beurteilte lediglich formal den Entscheid des Zuger Obergerichts und hiess diesen gut.
Die Plakate im April 2017 am Bahnhof Zug, die mit Heinz Tännler und Matthias Michel für die Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum warben, mussten nach einer Anordnung des Kantonsgerichts entfernt werden. Vorher brachten die Initianten einen Zensur-Kleber an. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 20. April 2017))
Christopher Gilb, Lausanne

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