notifications
Zug

Generalversammlung Landis+Gyr: Alle Anträge werden gutgeheissen

Der Verwaltungsrat um Andreas Umbach ist ein weiteres Jahr im Amt des Zuger Stromzählerherstellers. Über die Dividendenausschüttung wird später entschieden werden.
Der Stromzählerhersteller blickt auf eine lange Geschichte zurück. (Bild: Werner Schelbert)

(bier) Am 30. Juni fand in Zug die Generalversammlung der Landis+Gyr Group AG statt, aufgrund der Massnahmen gegen eine weitere Ausbreitung von Covid-19 jedoch ohne physische Teilnahme der Aktionäre.

Vertreten durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter stimmten die Aktionäre allen Anträgen des Verwaltungsrats zu, teilt das Unternehmen mit. Insgesamt waren 68,3 Prozent des Aktienkapitals respektive der Stimmen vertreten.

Umbach bleibt Präsident

Alle acht bisherigen Verwaltungsräte inklusive Andreas Umbach als Verwaltungsratspräsident wurden für eine weitere einjährige Amtsperiode bestätigt.

Die Aktionäre hiessen laut besagter Mitteilung auch die beantragte prospektive Vergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung, die Vernichtung von Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms und – in einer konsultativen Abstimmung – den Vergütungsbericht 2019 gut.

Die Generalversammlung stimmte im Weiteren der Schaffung von genehmigtem und bedingtem Kapital von zusammen maximal 10 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals sowie der entsprechenden Ergänzung der Statuten zu. Zudem genehmigte sie die Sitzverlegung von Zug nach Cham im Zusammenhang mit dem für das 4. Quartal des Kalenderjahres 2020 geplanten Umzug des Hauptsitzes von Landis+Gyr.

Wird eine Dividende ausgeschüttet?

Wie bereits früher angekündigt wird der Verwaltungsrat den Dividendenentscheid für das Geschäftsjahr 2019 nochmals beurteilen und seine Entscheidung zusammen mit der Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse 2020 am 28. Oktober 2020 kommunizeren.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse und das Protokoll der Generalversammlung 2020 würden in den kommenden Tagen auf der Investoren-Website von Landis+Gyr publiziert werden.

Kommentare (0)