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Zug

Für die Zuger Regierung sind Tixis keine Taxis

Der Zuger Regierungsrat lehnt das Gesuch des Fahrdienstes für Menschen mit einer Behinderung ab, die Busspur an der Chamerstrasse mitbenutzen zu dürfen. Tixi-Zug-Präsidentin Vreni Wicky ist empört und kündigt Beschwerde gegen den Entscheid an.
Auf der Chamerstrasse in Zug dürfen die Taxis die rund 800 Meter lange Busspur benutzen. (Bild: Werner Schelbert (21. September 2018))

Charly Keiser

Am 18. September hat der Regierungsrat an seiner Sitzung ein Gesuch des Vereins Tixi Zug abgelehnt. Darin verlangte der Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung, dass seine Fahrzeuge die rund 800 Meter lange Busspur auf der Chamerstrasse benutzen dürfen. Dies, weil es zunehmend schwierig sei, die Fahrgäste rechtzeitig zu Therapien und Arztbesuchen zu bringen. Die kommerziellen Taxis dürfen besagte Busspur seit Jahren benutzen, was bislang zu keinerlei Problemen geführt hat.

«Wir sind empört und konsterniert», sagt Tixi-Zug-Präsidentin Vreni Wicky. «Zwei der sechs zu einem Mitbericht eingeladenen Stellen haben der Sicherheitsdirektion unser Gesuch innert Monatsfrist zur Annahme empfohlen und nach rund fünf Monaten bekommen wir nun eine abschlägige Antwort vom Regierungsrat.» Der Verein werde dagegen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen, betont Wicky.

Unbeantwortete Fragen

Die «Zuger Zeitung» fragt den zuständigen Sicherheitsdirektor Beat Villiger, wie die Mitberichte der Stadt, der Bau-, der Gesundheits- und Volksdirektion sowie der Direktion des Innern, der Stadt und der Zuger Polizei zum Entscheid ausgefallen seien? Wann welche Berichte bei der Sicherheitsdirektion eingetroffen seien und warum es so lang gedauert habe, bis der Entscheid gefallen sei? «Der Regierungsrat entscheidet als Kollegialbehörde», antwortet Villiger: Die Grundlagenarbeit, die internen Stellungnahmen und Prozesse der Meinungsbildung bräuchten ihre Zeit. Dabei würden die Geschäfte auch entsprechend priorisiert.

Warum wird für die Tixi-Taxis nicht ebenfalls ein unbefristeter Versuch angeordnet, wie zuvor bei den kommerziellen Taxis? «Busspuren dienen dazu, dass der öffentliche Verkehr möglichst ungehindert verkehren und die Fahrpläne eingehalten werden können», antwortet Villiger. Das habe Priorität. Die freiwilligen Fahrdienste seien konzessionierten Taxis und dem öffentlichen Verkehr nicht gleichgestellt. Konzessionierte Taxis seien auf einer einzigen Busspur im Kanton zugelassen und würden diese zu Verkehrsspitzenzeiten nutzen. «In der Güterabwägung rechtfertigt es sich nicht, die Busspuren für weitere Verkehrsteilnehmer zu öffnen», argumentiert Villiger.

Fahrdienst für behinderte Menschen

Bekanntlich sind Tixi-Benutzer Menschen mit einer Behinderung, die sich ein Taxi nicht leisten können, oder die aufgrund ihrer Beeinträchtigung den ÖV oder das Taxi gar nicht erst benutzen können. Auf den Websites des Kantons und Tixi Zug wird denn auch definiert: Tixi Zug ist ein Fahrdienst für behinderte und betagte Menschen, die den öffentlichen Verkehr nicht nützen können. Im Entscheid der Regierung wird aber begründet: «Die Verkehrsordnung schliesst nicht aus, dass mobilitätsbehinderte Personen öffentliche Linienbusse oder kommerzielle Taxis benützen und so ebenfalls die Busspur an der Chamerstrasse befahren dürfen. Wir haken bei Villiger nach. «Ich habe Verständnis dafür und bedaure es, dass sich betroffene Personen benachteiligt fühlen, wenn sie die Linienbusse oder Taxis nicht benützen können», sagt er und verweist auf die Begründung im Entscheid und die Systematik der Verkehrsanordnungen, dass bei Markierungen und Beschilderungen nach Fahrzeugkategorien und nicht nach Personengruppen unterschieden werde.

Aus dem abschlägigen Entscheid des Regierungsrats geht zudem hervor, dass die Benutzung und das Einspuren der kommerziellen Taxis auf der Busspur problemlos funktionieren. Tixis brächten aber ein erhöhtes Kollisionsrisiko, wird argumentiert. Wir fragen: Wird da nicht mit zwei Ellen gemessen? «Taxis sind aufgrund des Leuchtschildes als solche erkennbar, freiwillige Fahrdienste nicht», sagt Villiger. Andere Verkehrsteilnehmer würden verunsichert und es könnten Konflikte geschaffen werden. Wäre es dann nicht denkbar, dass die Zuger Tixis auf dem Dach mit einem «Tixi» markiert, beziehungsweise ausgerüstet werden könnten? «Für konzessionierte Taxis und ihre Fahrer gelten besondere Anforderungen», sagt Villiger. Sie unterlägen der Gesetzgebung zur Personenbeförderung. Dafür würden sie das Recht erhalten, gewerbsmässig Personen zu transportieren und das Taxi als solches zu kennzeichnen. «Diese Anforderungen erfüllen die freiwilligen Fahrdienste nicht. »

Doch warum erlaubt die Regierung den kommerziellen Taxis die Fahrt auf der Busspur, wenn ja offenbar nur ein geringfügiger Fahrzeitgewinn erreicht wird, wie im Entscheid der Regierung zu lesen steht? «Busspuren dienen dazu, dass der öffentliche Verkehr – also die Busse – möglichst ungehindert verkehren und die Fahrpläne eingehalten werden können. Das hat Priorität», wiederholt Beat Villiger: Die Ausnahmeregelung werde für konzessionierte Taxis restriktiv gehandhabt und nur auf einem einzigen Abschnitt erlaubt, wo der öffentliche Verkehr nicht zu sehr beeinträchtigt werde.

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