Ein 43-jähriger Algerier hat in der Zeit zwischen Ende Oktober 2017 und Mitte August 2018 mehrere Straftaten begangen. Neben verschiedenen Ladendiebstählen entwendete er auch Handtaschen und Portemonnaies von Privatpersonen. Das darin enthaltene Bargeld sowie Warengutscheine, Kredit- und Kundenkarten setzte er missbräuchlich zu seinen Gunsten ein. Dies schreibt die Medienstelle der Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Mitteilung.
Zudem missachtete er als abgewiesener Asylsuchender mehrfach eine verhängte Eingrenzung in das Gebiet der Gemeinde Baar. Weiter verstiess er in einem Fall gegen ein gültiges Hausverbot und machte sich damit dem Hausfriedensbruch schuldig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilte den 43-jährigen Mann mittels Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 160 Tagen und einer Busse. Das Urteil ist rechtskräftig. (mua/PD)
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