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Zug

Fall Cap: Der Zuger Gesamtregierungsrat hat sich nicht strafbar gemacht

Der Tatbestand «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» ist laut der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt, weshalb kein Strafverfahren eröffnet wird.

(bier) Die Zuger Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass sich der Gesamtregierungsrat in der Angelegenheit um den ehemaligen kantonalen Heilmittelinspektor Ludek Cap nicht strafbar gemacht hat. Das teilte sie am Donnerstag mit. Der Tatbestand «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» sei nicht erfüllt, weshalb kein Strafverfahren eröffnet werde.

Die von Cap erhobenen Tatvorwürfe der Beihilfe zum Amtsmissbrauch gegen den Gesamtregierungsrat wurde von der Staatsanwaltschaft laut Mitteilung umfassend auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft. Die Vorwürfe würden nicht zutreffen. Entsprechend würden «sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt».

Auskünfte über die noch nicht abgeschlossenen Verfahren im Zusammenhang mit Caps Anzeigen gegen den Gesundheitsdirektor Martin Pfister und weitere Einzelpersonen werden gemäss Mitteilung keine erteilt.

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