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Zug

Etappensieg für die Einsprecher des Rütiweid-Gewerbebaus in Cham

Anwohner wehren sich gegen den Rütiweid-Gewerbebau in Cham. Sie profitieren von einer Hochspannungsleitung.

Eine Baubewilligung lag bereits vor fast achtzehn Jahren vor. Erteilt hatte sie der Gemeinderat Cham im Dezember 2002. Gebaut wurden auf dem Rütiweid-Areal bis heute allerdings erst die Mehrfamilienhäuser, noch nicht umgesetzt sind hingegen die Pläne für ein Gewerbegebäude. Dieser Neubau beschäftigt die Gerichte – und das voraussichtlich noch für eine ganze Weile.

Im März 2018 sprach der Gemeinderat erneut eine Baubewilligung aus, für das in der Zwischenzeit angepasste Projekt, die dagegen eingegangenen Einsprachen wies er ab. Doch die Eigentümer angrenzender Grundstücke sowie einzelner Stockwerke benachbarter Häuser liessen sich von diesem Rückschlag nicht von ihrer Gegenwehr abbringen. Zugute kommt ihnen dabei eine Hochspannungsleitung, die über die geplante Überbauung hinwegführt. Oder genauer: ein nicht eingehaltener Mindestabstand zu dieser.

Ausnahmebewilligung wurde angefochten

Die vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat erteilte Ausnahmebewilligung fochten sie vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Die Einsprecher blitzten allerdings ab, auf ihre Beschwerde traten die Richter gar nicht erst ein. Begründung: Im Verfahren komme ihnen keine Parteistellung zu. Damit wollten sich die Anwohner nicht abfinden, weshalb der Zuger Rechtsstreit vor dem Bundesgericht in Lausanne landete.

Die Frage, die von den obersten Richtern zu klären war: Sind die Einsprecher überhaupt dazu legitimiert, sich gegen die erteilte Ausnahmebewilligung zu wehren? Nein, finden neben dem Bundesverwaltungsgericht auch die beiden Unternehmen, denen das Grundstück gehört, auf dem ein gemeinsam genutztes Produktions- und Bürogebäude entstehen soll. Sie argumentieren, jener Teil des geplanten Neubaus, der den geringsten Abstand zur Hochspannungsleitung aufweise, sei für die Nachbarn gar nicht einsehbar. Ausserdem betrage die Distanz zwischen deren Grundstücken und dem Mast der Hochspannungsleitung mehr als 100 Meter.

Beschwerde findet Gehör beim Bundesgericht

Ja, lautet hingegen die Antwort der Einsprecher – und sie finden mit ihren Argumenten Gehör beim Bundesgericht. Ihre Beschwerde, die sie unter anderem mit der Gefahr von Unfällen und Bränden begründen, wird gutgeheissen. Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor.

Entscheidend aus Sicht der obersten Instanz ist, ob die Kritiker des Neubaus im Hinblick auf das laufende Baubewilligungsverfahren einen praktischen Nutzen daraus ziehen würden, sollte die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Mindestabstandes aufgehoben werden. Und dies sei der Fall, hält das Bundesgericht fest. Denn «die umstrittene Ausnahmebewilligung erhöht faktisch die Überbaubarkeit des Grundstücks und ermöglicht so eine intensivere Nutzung», heisst es im Urteil.

Die Mindestabstände zur Hochspannungsleitung könnten unterschritten werden und es könne somit näher an diese herangebaut werden. Ohne die Ausnahmebewilligung könnte das Baugesuch nicht wie geplant bewilligt werden. Die Folge des bundesgerichtlichen Entscheids: Der Fall landet erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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