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Zug

Erscheint das Zuger Amtsblatt bald nur noch digital?

Das Datenschutzgesetz soll revidiert und an europäische Regeln angepasst werden. Zudem soll neu die Staatskanzlei Herausgeberin des Zuger Amtsblattes sein – dies bedeutet einen Paradigmenwechsel.
Das Amtsblatt ist eine Institution im Kanton Zug. (Bild: Daniel Frischherz)

Andrea Muff

Das fast 19-jährige Datenschutzgesetz des Kantons Zug muss an die europäischen Vorgaben angepasst werden. Dafür soll es teilrevidiert werden. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kantons- und Gemeindebehörden. Diese werden präzisiert und der Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt. Des Weiteren werden auch Begrifflichkeiten vereinheitlicht und angepasst. «Die Änderungen beschränken sich auf das Notwendigste», schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht. Die Vernehmlassungsfrist des Gesetzesentwurfes lief bis zum 10. April.

Mit dem Datenschutzgesetz erfährt auch das Publikationsgesetz eine Revision. Unter diesen Paragrafen schlägt der Regierungsrat vor, dass das Zuger Amtsblatt künftig nur noch in einer elektronischen Fassung verfügbar sein soll. Die Zuger Staatskanzlei wäre die neue Herausgeberin – bis anhin ist dies die Speck Medien AG – und würde nur noch amtliche Texte veröffentlichen, der nicht amtliche Anzeigeteil entfällt, heisst es in der Vorlage. Die Staatskanzlei verfüge bereits seit November 2017 über ein sogenanntes Amtsblatt-Tool, worüber die Gemeinden, Gerichte und weitere Stellen ihre Publikationen selbstständig erfassen können.

Die Meinungen sind geteilt

Damit zeigen sich die Kantonalparteien SVP und CVP nicht einverstanden. «Das Amtsblatt soll (muss) nach wie vor in gedruckter Form erscheinen. Lediglich bei Widersprüchen soll die elektronische Fassung die massgebende sein», heisst es in der Antwort der CVP. Auch die SVP will, dass das Amtsblatt «zwingend in gedruckter Form herausgegeben wird» und dass weiterhin die gedruckte Fassung die massgebende sei. Aus Sicht der Alternative – die Grünen (ALG) macht der Paradigmenwechsel Sinn. Auch die FDP begrüsst den Schritt: «Durch die Massgeblichkeit der elektronisch publizierten Form können auch wesentliche Druckkosten eingespart werden und es besteht mehr Flexibilität und Handlungsspielraum seitens der Herausgeber.»

Die SP hat zur Revision des Publikationsgesetzes keine Angaben gemacht. Die Partei befürwortet die Revision des Datenschutzgesetzes, stellt sich aber die Frage, «ob es wirklich Sinn macht, das kantonale Datenschutzgesetz parallel zur Revision des Bundesgesetztes über den Datenschutz zu revidieren, ist doch in der Zwischenzeit die Referendumsfrist am 17. Januar abgelaufen». Im Grundsatz begrüsst auch die ALG die angestrebten Anpassungen. «Die Berührungspunkte zwischen der Blockchain und dem Datenschutz sind im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch völlig ausser Acht gelassen worden», heisst es im Bericht. Für die ALG steht fest: «Das neue Datenschutzgesetz soll so viel schützen wie nötig – und gleichzeitig so viel Öffnung und Freiraum ermöglichen, wie möglich.» Von einem hochtechnischen Bericht schreiben die Christdemokraten. Die Vorlage sei aber grundsätzlich wohlwollend aufgenommen worden. Die FDP weist in der Vernehmlassung darauf hin, dass eine Anpassung der kantonalen Regelungen an die europäischen Vorgaben «dringend» sei.

SVP will auf die Vorlage nicht eintreten

Das sieht die SVP nicht so. Sie will auf die Vorlage «Änderung des Datenschutzgesetzes» gar nicht erst eintreten. Denn: «Die SVP des Kantons Zug teilt die Sichtweise des Zuger Regierungsrates nicht, dass der Kanton Zug verpflichtet ist, das kantonale Datenschutzgesetz den EU-Vorgaben anzupassen.» Die Partei verweist darauf, dass während des Abstimmungskampfes über das «Abkommen zu Schengen und Dublin» 2005 nie die Rede davon gewesen sei, «dass zukünftig die Schweiz zwingend die EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes zu übernehmen hätte», schreibt die SVP im Vernehm­lassungsbericht.

Die Grünliberale Partei des Kantons Zug macht keine Anträge. Sie sei mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

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