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Zug

Einsprachen gegen Baugesuche haben sich mehr als verdoppelt

Eine Datenerhebung der Stadt Zug zeigt, dass 2017 über zweimal so viele Einsprachen gegen Baugesuche eingegangen sind als noch im Vorjahr. Gründe sind hauptsächlich nachbarschaftliche Befindlichkeiten.

Es gehört für eine Bauherrschaft wohl zum Ärgerlichsten, wenn sie mit Einsprachen konfrontiert wird. Das Projekt kommt ins Stocken, oft verzögert es sich um Monate, in manchen Fällen um Jahre.

Eine Erhebung des Baudepartements der Stadt Zug zeigt nun, dass die Anzahl von Einsprachen im Jahr 2017 mehr als doppelt so hoch gewesen ist wie noch im Vorjahr. Von den 308 eingereichten und öffentlich aufgelegten Baugesuchen im Jahr 2017 gab es gegen deren 38 insgesamt 120 Einsprachen. Im Jahr zuvor hatte es gegen 22 Baugesuche total «nur» 46 Einsprachen gegeben. Zwar würden viele Entscheide des Stadtrates über Einsprachen sowie auch viele Entscheide des Regierungsrates über Beschwerden nicht weitergezogen, wie die Stadt mitteilt. Fälle aber, die eine Fortsetzung finden, seien oft komplex und entsprechend zeitintensiv in ihrer Bearbeitung. Dies nicht zuletzt aus dem Grund, weil sich die eingehenden Einsprachen bei den betroffenen Fällen häuften. 2017 sind gemäss Datenerhebung insgesamt 14 Beschwerden an den Regierungsrat gegen Baubewilligungsentscheide des Stadtrates ergriffen und sieben von ihnen wiederum beim Verwaltungsgericht mit Beschwerden angefochten worden.

Mehrere Faktoren bestimmen Dauer

Die städtische Erhebung zeigt auch, dass die Anzahl Gesuche, die einem langjährigen Verfahren unterliegen, steigt. «Die Verfahrensdauer von Baubewilligungen ist eine gewichtige Komponente bei Zuger Bauprojekten», heisst es seitens des Baudepartements. Diese hänge jedoch nicht nur von der Komplexität eines Falles ab, sondern auch von den Eingaben der beteiligten Parteien, Fristverlängerungen, einer hohen Anzahl von Rechtsschriften und Beweisabnahmen.

Gründe für Einsprachen gibt es zahlreiche. Den meisten von ihnen liegen primär private Nachbarstreitigkeiten zugrunde, weiss man beim Baudepartement. Oft betrifft es Bepflanzungen, die Aussicht, die Nähe oder Höhe des Bauprojektes, Zufahrten, befürchteten Mehrverkehr, zusätzlichen Lärm oder einfach die Gestaltung des geplanten Objektes. So sind es Befindlichkeiten solcher Art, welche die Stadt zunehmend vor grosse Herausforderungen stellen. Dennoch zeigt sich André Wicki, Vorsteher des Baudepartements, zufrieden mit der aktuellen Lage: «Wir konnten die Zeit für die Behandlung von Baugesuchen weitgehend von drei auf zwei Monate reduzieren», hält er fest. 70 Prozent aller Gesuche hätten innerhalb von zwei Monaten behandelt werden können, worin auch die öffentliche Auflage von 20 Tagen bei Baugesuchen, respektive 30 Tagen bei Bebauungsplänen, enthalten sei.

Ein Baugesuch ohne Einsprachen wird denn auch in der Regel innerhalb von zwei Monaten behandelt. Etwa einen Monat länger dauert es, wenn Einsprachen vorliegen und der Stadtrat darüber zu entscheiden hat. Ein Jahr oder länger hingegen dauert es, wenn gegen den Stadtratsentscheid Beschwerden eingehen und diese vom Regierungsrat behandelt werden müssen. Mindestens ebenso lange, wenn nicht deutlich länger, zieht sich das Verfahren hin, wenn sich das Verwaltungsgericht in einem weiteren Schritt um einen Regierungsratsentscheid kümmern muss.

Checkliste für Bauanfragen

Die Zunahme von Einsprachen bewirkt folglich eine Zunahme des Arbeitsaufwands im Baudepartement. Die gewichtigeren Nachteile jedoch dürfte die Bauherrschaft haben, zumal für sie durch Verzögerungen wegen Einsprachen grundsätzlich zusätzliche Kosten anfallen.

Das Baudepartement empfiehlt, die Möglichkeit der Bauanfrage zu nutzen. Die Stadt Zug stellt auf ihrer Webseite eine Checkliste zur Verfügung. Diese ist zu finden unter www.stadtzug.ch in der Rubrik Bauen Wohnen/Baubewilligungen & Reklamegesuch/Bauanfrage.

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