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Zug

«Eine solche Drohung ist höchst unverständlich»

Während sie bei der USR 3 auf gleicher Linie argumentierten, sind die Zuger Wirtschaft und die SVP bei der Selbstbestimmungsinitiative gegensätzlicher Meinung. Die einen sehen den Standort in Gefahr, die anderen den Volkswillen.
Für und Wider: Die Selbstbestimmungsinitiative sorgt für grosse Kontroversen. Das Bild zeigt Kisten mit den Unterschriften der SVP, die sich vor der Einreichung in Bern stapeln. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Interview: Christopher Gilb

Während Thomas Schmuckli, Verwaltungsratspräsident der Bossard Gruppe, sich als klarer Gegner der Selbstbestimmungsinitiative positioniert und vor deren Konsequenzen für die Wirtschaft sowie die Menschenrechte warnt, ist SVP-Nationalrat Thomas Aeschi ein klarer Befürworter. Für ihn greifen die Argumente Schmucklis ins Leere.

Thomas Aeschi, Thomas Schmuckli weist im gestrigen Interview mit unserer Zeitung daraufhin, dass laut Economiesuisse etwa 600 Wirtschaftsabkommen durch eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative anfechtbar werden könnten. Das müsste ihnen als wirtschaftsfreundlicher Politiker doch zu denken geben? Diese Argumentation bedeutet im Umkehrschluss, dass die Schweiz heute 600 verfassungswidrige Staatsverträge hätte. Dies stimmt natürlich nicht, da jeder Staatsvertrag auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft wird.Auch sieht Schmuckli die EMRK gefährdet.Dieses Argument greift ebenfalls ins Leere, da die Schweizer Bundesverfassung in den Artikeln 7 bis 34 die Menschenrechte noch viel umfassender schützt als die EMRK.Im Fall einer möglichen Annahme der Initiative hält er es gar für denkbar, dass Bossard seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Würde dies eintreffen, müsse das Unternehmen über Alternativen zum Standort Zug nachdenken. Was sagen Sie dazu?Eine solche Drohung ist für mich höchst unverständlich, da ich grosses Vertrauen in die Entscheide unserer Stimmbevölkerung habe. Die Selbstbestimmungsinitiative will schliesslich nichts anderes, als dass Volksentscheide wieder respektiert und auch umgesetzt werden.Werden Sie das aus Ihrer Sicht nicht?Mit dem zunehmenden Geflecht von bilateralen und multilateralen Abkommen, dem wachsenden Einfluss demokratisch nicht kontrollierter Gremien wie zum Beispiel der OECD und der immer stärkeren Verbreitung sogenannter «Soft Law»-Bestimmungen, wie zum Beispiel dem UNO-Migrationspakt, stellen sich zunehmend Fragen zur Normenhierarchie zwischen der durch die Schweizer Stimmbürger genehmigten Bundesverfassung und internationalem Recht, dem sogenannten Völkerrecht.Und das heisst?

Noch im Jahr 2010 schrieb der Bundesrat, dass die jüngere Verfassungsbestimmung Völkerrecht vorgeht, und dass in keinem Staat dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt wird. Diese Regeln werden heute nicht mehr eingehalten. 2015 beispielsweise entschied das Bundesgericht erstmals, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen hierarchisch über der Bundesverfassung steht, und dass somit die dominikanische Mutter eines Kindes mit dem EU-Bürgerrecht in der Schweiz aufenthaltsberechtigt ist. Seither sind kantonale Gerichte an dieses Urteil gebunden. So hat 2017 das Zürcher Obergericht den Entscheid der Vorinstanz, dass ein Deutscher Schläger zu fünf Jahren des Landes verwiesen wird, aufgehoben mit dem Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen, welches neu über der Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer stehe. Nochmal: Die Initiative will, als dass Volksentscheide wieder umgesetzt werden.

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