Zug

Ein Mann aus Südwesteuropa muss wegen Sexualdelikten die Schweiz verlassen

Das höchste Zuger Gericht kennt gegenüber einem Bauarbeiter, der ein Mädchen aus seiner Familie viermal missbrauchte, kein Erbarmen. Zuerst muss er die Haftstrafe verbüssen und dann in sein Heimatland zurückkehren.
Gemeinhin verlangt der Rechtsvertreter des erstinstanzliche Verurteilten eine tiefere Strafe, die Staatsanwaltschaft hingegen drängt darauf, an der Schraube noch ein paar Umdrehungen zu ziehen.

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