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Zug

Der Zuger Stadtrat präsentiert interessante Zahlen

Einer neue Studie zum Detailhandel in der Innenstadt zeigt unter anderem das Passantenaufkommen.
Die umstrittene Tempo-30-Zone auf der Zuger Grabenstrasse liegt immer noch vor Gericht. (Werner Schelbert (19. April 2018))

Marco Morosoli

Zuger, welche schon mehrere Jahre in der Stadt leben, dürften sich so vorkommen wie eine der Figuren in der US-amerikanischen Komödie «Und täglich grüsst das Murmeltier». Die Geschichte dieses Films aus dem Jahre 1993 mit Bill Murray ist schnell erzählt: Die Geschehnisse eines bestimmten Tages wiederholen sich immer wieder. Das Ausbrechen aus diesem Trott gelingt einfach nicht.

Etwa an diesem Punkt befinden sich auch seit längerem der Zuger Stadtrat wie auch der Grosse Gemeinderat. Einen entsprechenden Vorstoss des Zuger Gemeinderates Thomas Dubach (SVP) nutzt der Stadtrat bereits in einem Zwischenbericht zu einer Fleissarbeit. Allerlei hochinteressante Zahlen finden sich in diesem Papier des Baudepartements. In der Zuger Altstadt hat der Stadtrat 101 Geschäfte gezählt. Deren durchschnittliche Fläche betrage 50 Quadratmeter. In der Neustadt ist diese um die Hälfte grösser (75 Quadratmeter).

Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Passantenfrequenzen in den beiden Gebieten. In Bahnhofsnähe ist von 50 000 Personen am Tag die Rede. Das Personenpotenzial in der Altstadt hingegen geht von einem Wert zwischen 9000 bis 21 000 Passanten aus. Diese Werte stammen – wie auch die vorhergehenden – aus einer neuen Studie der Wüest Partner AG. Der Stadtrat hat diese zusammen mit Pro Zug in Auftrag gegeben. Ihr Thema: «Eine Grundlagenanalyse des stationären Detailhandels in der Stadt Zug». Im Zwischenbericht zur Motion von Thomas Dubach «Masterplan für die Zuger Altstadt» hält der Stadtrat fest, dass der «Schlussbericht in den nächsten Wochen fertiggestellt und zeitnah veröffentlicht» werde.

Der Stadtrat lässt den Motionär auch wissen, welche Institutionen einen Beitrag zur Attraktivität der Altstadt beitragen. Dazu heiss es: «Die Attraktivität einer Altstadt lebt vom Zusammenspiel und den unterschiedlichen Beiträgen ihrer Protagonisten.»

Der Parkplatzstreit liegt beim Verwaltungsgericht

Ein Fakt ist auch, dass in Zug, wenn es um die generelle Belebung der Innenstadt geht, bisweilen heftiger Streit ausbricht. So geschehen bezüglich der Parkplätze auf dem unteren Postplatz. Der Stadtrat möchte diese aufheben, da dies im Bebauungsplan Post so vorgesehen ist. Zudem hat die Stadt im Parkhaus Post eine gewisse Anzahl Abstellplätze «gekauft». Diesem Ansinnen steht eine Volksinitiative entgegen, die genau dies verhindern will. Die Stimmbürger haben das Volksbegehren angenommen. Die Konsequenz aus diesem Konflikt: Der Parkplatzstreit liegt jetzt beim Zuger Verwaltungsgericht.

Ebenso ein Fall fürs Verwaltungsgericht ist die Tempo-30-Zone auf der Grabenstrasse. Dort haben Messungen ergeben, die der Kanton wegen eines Bundesgerichtsentscheids ausführen musste, dass eine Reduktion der Geschwindigkeit vor allem in den Nachtstunden den Lärmpegel reduziert. Diese Signalisation, welche einer der letzten Amtshandlungen des Ende 2018 nicht mehr zur Wahl angetretenen Baudirektors Urs Hürlimann war, liegt ebenfalls beim Verwaltungsgericht. Der Ausgang der beiden Rechtsstreitigkeiten ist offen.

Der Stadtrat vertröstet den Motionär auch bezüglich des Mobilitätskonzepts. Er wolle erst bei der anstehenden Ortsplanungsrevision darauf zurückkommen. Womöglich wartet die Stadt auf ein Zeichen aus dem kantonalen Verwaltungszentrum an der Aa. Der Kanton steht insofern in der Pflicht, dass er selber ein Mobilitätskonzept ausarbeiten muss. Allerdings ist derzeit unklar, wann er hier Nägel mit Köpfen macht.

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