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Zug

Der Rat steht für Härtefall-Kredit ein

Da wird nicht lange diskutiert: Der Zuger Kantonsrat will 66,1 Millionen Franken für Corona-Härtefälle sprechen.

Spätestens um 17.21 Uhr war klar: So sieht Zustimmung aus. SVP, FDP, CVP, ALG, SP – sämtliche Kantonsratsparteien sprachen sich an der gestrigen Session für einen Rahmenkredit von 66,1 Millionen Franken aus, um Corona-Härtefälle zu unterstützen. Unternehmer und Betriebe also, welche die Coronapandemie wirtschaftlich besonders hart trifft: Gastronomen, Schausteller, Eventagenturen oder Reisebüros sollen 60,1 Millionen Franken an Darlehen und 6 Millionen Franken für A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzufedern – sofern sie vor der Pandemie rentiert haben und überlebensfähig waren.

«Die Überlebensfähigkeit muss gegeben sein, damit wir helfen können. Denn alle retten können wir nicht. Es geht hier nicht um Strukturerhaltung», sagte Finanzdirektor Heinz Tännler vor dem Rat, der das Geschäft in erster Lesung beriet. Beschlossene Sache ist also nichts, die zweite Lesung ist auf den 17. Dezember anberaumt. Bleiben die Parteien bei ihrer Einstellung und heissen den Antrag der Regierung gut, ebnet sie einem Vorschlag des Bundesrates den Weg. Bekanntermassen hat die Landesregierung am 18. November erklärt, die Mittel für Corona-Härtefälle von 400 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufzustocken. Dazu aber braucht sie die Kantone. Diese tragen 320 Millionen Franken der Gesamtsumme, die restlichen 680 Millionen Franken kommen vom Bund. Der Regierungsrat rechnet damit, dass Bern 16,3 Millionen Franken für Zug einstellt, der Kanton selber würde sich mit 7,7 Millionen Franken beteiligen. Da die Regierung mit 30 Prozent Ausfällen bei den Darlehen rechnet, ergibt sich unter dem Strich der Betrag von 66,1 Millionen Franken, den die Regierung dem Parlament beantragt.

Kommission will klarere Definition

«Tönt ein bisschen kompliziert, ist ein bisschen kompliziert. Aber beim vierten, fünften Mal Durchlesen kommt man dann schon draus», sagte Andreas Hausherr (CVP/Steinhausen), als er das Geschäft und die Einschätzung der Staatswirtschaftskommission vertrat, die er präsidiert. Da sich die Rahmenbedingungen praktisch täglich ändern würden und vieles unklar sei, müsse der Rat teilweise ins Ungewisse entscheiden. «Die Situation verlangt die maximale Flexibilität aller Beteiligten», so Hausheer. Von der Regierung verlangt die Kommission, bis zur Abstimmung die Begriffe der «Rentabilität» und «Überlebensfähigkeit» klarer auszudeutschen und mitunter den Entwurf eines Darlehensvertrags vorzulegen. Grundsätzlich sprach sich Hausheer aber für die Annahme des Antrages aus. Ähnlich klang es von Kantonsrat Patrick Iten (CVP, Oberägeri), der im Namen seiner Fraktion ebenfalls für eine Annahme votierte: «Den Firmen muss geholfen werden, und zwar schnell. Aber das hohe Tempo birgt Risiken.»

Er mahnte für eine saubere Vorbereitung des Geschäfts und beantragte im Namen der CVP, die Aufteilung zwischen 6 Millionen A-fonds-perdu-Leistungen und 60 Millionen an Darlehenssumme wörtlich festzuhalten, was der Rat stillschweigend akzeptierte. Vorbehaltlos stellten sich SVP und ALG hinter den Antrag der Regierung.

SP kündigte Vorstösse an

Wie unumstritten das Geschäft war, zeigte auch die Dauer der Debatte von etwas mehr als 40 Minuten. Wo viel Einigkeit herrscht, bleiben die fundamentalen Diskussionen naturgemäss aus. So drehte sich die Debatte um Fragen wie den genauen Wortlaut des Gesetzes. Ein wenig Opposition indes kam von der SP. Kantonsrat Alois Gössi machte sich dafür stark, den A-fonds-perdu-Betrag zu erhöhen, und kündigte an, seine Partei werde prüfen, ob sie auf die zweite Lesung Vorstösse einreicht. Bereits im Vorfeld war leise Kritik aus dem Lager der Genossen gekommen: Für Sofortmassnahmen hatte die Regierung angekündigt, 500000 Franken aus dem Lotteriefonds bereitzustellen. Das sei ein «finanzpolitisches No-Go», schrieb die SP im Vorfeld zur Debatte. In seinem Votum äusserte sich Gössi gemässigter und gab an, die SP beäuge die Zwischenfinanzierung «kritisch».

Darlehen sind für drei Jahre zinsfrei

Bereits ab 1. Dezember, können Zuger Unternehmen, die seit dem 1. Oktober ihren Sitz hier haben, Beträge aus dem Härtefalltopf beantragen. Die Regierung rechnet mit 1500 bis 1600 Gesuchen. Die Darlehen sollen die ersten drei Jahre zinsfrei vergeben werden und gemäss dem Vorschlag der Regierung auf zehn Jahre befristet werden. Nach drei Jahren Laufzeit sei eine Verzinsung von 0,5 Prozent denkbar. Da dem Kanton das Personal fehlt, wird er externe Expertinnen und Experten beiziehen, welche die Eingaben prüfen und so Missbräuche verhindern sollen. Tännler dazu: «Wir werden die hohen Hürden für die Hilfe nicht herunterschrauben.»

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