Zugersee

Kanton Zug muss nicht für Sanierung einer Ufermauer zahlen

Nach den kantonalen Gerichten beschäftigte sich nun auch das Bundesgericht mit dem Fall. Die Grundeigentümer hatten verlangt, der Kanton Zug müsse für die Instandstellung einer unterspülten Ufermauer aufkommen, weil vertraglich diesbezüglich in den 1970er-Jahren nichts vereinbart worden war.
Harry Ziegler

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