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Zug

Der Grosse Gemeinderat Zug soll mehr Geld bekommen fürs Politisieren

Das Sitzungsgeld für einfache GGR-Mitglieder soll leicht erhöht werden. Deutlich grosszügiger dürften die Grund- und Fraktionsentschädigungen ausfallen. Und für Präsidialarbeit soll es neu eine jährliche Grundentschädigung geben.
Die Entschädigungen für die Mitglieder des Grossen Gemeinderats Zug sollen moderat erhöht werden. (Bild: Stefan Kaiser
(Zug, 8. Januar 2019))

Andreas Faessler

Per Motion hat Stefan Moos, FDP, im vergangenen November –kurz vor seinem Rücktritt aus dem Grossen Gemeinderat (GGR) – eine Erhöhung der Entschädigung für GGR-Mitglieder gefordert. Dies primär aus dem Grund, dass das entsprechende Reglement seit 20 Jahren nicht mehr angepasst worden sei. Ausserdem seien die Sitzungsgelder im Kantonsrat (KR) deutlich höher, obschon die Arbeit dort nicht wesentlich aufwendiger sei. Die Entschädigung im GGR soll derjenigen im KR angeglichen werden. Moos schlug vor, das GGR-Sitzungsgeld demnach um rund 20 Prozent zu erhöhen und eine zusätzliche, respektive höhere Entschädigung der Kommissionstätigkeit zu prüfen.

Seit 2001 gelten folgende Tarife: Die Präsidentin/der Präsident erhält 180 Franken pro Sitzung, Vizepräsidentin/Vizepräsident und Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler je 130 Franken und einfache Mitglieder 120 Franken. Jedes GGR-Mitglied erhält zudem eine jährliche Pauschale von 600 Franken für den Vorbereitungsaufwand. Überdies erhalten die Fraktionen seit 1995 eine Entschädigung von 5000 Franken im Jahr und 430 Franken pro Fraktionsmitglied.

Vergleichsanalyse liefert Hinweise

Nun hat die Verwaltung sich soweit mit dem Begehren befasst, dass sie einen Bericht und einen Antrag ausgearbeitet hat, welcher vom Büro GGR zu Handen des GGR verabschiedet worden ist. Wichtiger Teil der Abklärungen war eine Vergleichsanalyse mit dreizehn in ihrer Grösse mit Zug vergleichbaren Gemeinden/Parlamenten. Es hat sich gezeigt, dass die Spanne der Sitzungsgelder in den Vergleichs-Gemeinden zwischen 80 und 130 Franken liegt. Demnach bewegen sich die Tarife in Zug über dem Durchschnitt. Dennoch relativiert das Büro GGR in Zug die Vergleiche, zumal alle Gemeinden unterschiedliche Modelle anwenden und der vorgenommene Vergleich lediglich Hinweise bietet, wie eine zukünftige Entschädigung für den Zuger GGR aussehen könnte.

Entschädigung soll nicht im Zentrum stehen

Das Büro GGR ist gegenüber einer signifikanten Erhöhung der Sitzungsgelder kritisch eingestellt, wie es in seinem Bericht festhält. Mit dem Teuerungsausgleich sei die Entschädigung vergleichsweise sachgerecht und befände sich auch im Rahmen der Vergleichsgemeinden. Auch betont das Büro GGR an dieser Stelle, dass die finanzielle Entschädigung bei einem politischen Engagement nicht im Zentrum stehen dürfe. Es räumt aber ein, dass die Anforderungen und der Aufwand für Parlamentarier in den vergangenen Jahren freilich gestiegen seien. Auch stellt es fest, dass in der Stadt Zug im Gegensatz zu anderen Parlamenten der Vorbereitungsaufwand tendenziell tiefer entschädigt werde. Auch sei der Aufwand im Falle von Spezialfunktionen deutlich höher als die gegenwärtige Mehrentschädigung abzugelten vermöge.

Vorbereitungsaufwand ist stark gestiegen

Unter Beachtung des Obigen schlägt das Büro GGR vor, die Sitzungsgelder nur moderat zu erhöhen, hingegen die Grund- und Fraktionsentschädigungen deutlich anzuheben. Auch soll eine Grundentschädigung für Präsidialtätigkeiten eingeführt werden. Das Büro GGR begründet dies damit, dass der Vorbereitungsaufwand in den letzten Jahren stark gestiegen sei und die politische Arbeit in den Fraktionen geschehe, diese gegenwärtig jedoch vergleichsweise tief entschädigt würden. Der Zusatzaufwand bei einer Präsidialarbeit soll in Zukunft mit einer moderaten Grundentschädigung abgegolten werden.

Tarifvorschlag des Büros GGR

Das Büro GGR schlägt per 1. Januar 2021 folgende Tarife vor: 150 Franken Sitzungsgeld für einfache Mitglieder, 160 Franken Sitzungsgeld für Mitglieder Büro GGR, 250 Franken Sitzungsgeld für Präsident/innen plus eine jährliche Grundentschädigung von 500 Franken. Die Grundentschädigung pro Mitglied soll 1000 Franken betragen, die jährliche Fraktionsentschädigung 6000 Franken und 500 Franken pro Mitglied.

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