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Zug

«Der Brand wäre vermeidbar gewesen» – Arbeiter werden für das Feuer im Hammergut schuldig gesprochen

Gleich zwei Mal brannte es im Frühling in der Chamer Überbauung Hammergut – Ende Mai und Mitte Juni. Für den zweiten Brand hat nun die Staatsanwaltschaft zwei Mitarbeiter einer Baufirma schuldig gesprochen – der eine war noch Lehrling.
Die Löscharbeiten des zweiten Brandes. (Bild: PD/Zuger Polizei)

Zoe Gwerder

Schraube um Schraube abtrennen – mehr als 100 Stück. Diese Aufgabe hatten zwei Mitarbeiter eines Chamer Unternehmens. Denn bei der Überbauung Hammergut in Cham hatte es damals zwei Wochen zuvor gebrannt, wobei das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses zerstört wurde. Das beschädigte Dach war später mit einer Plastikplane abgedeckt worden. Die beiden Männer hatten am Tag des zweiten Brandes die Aufgabe, die beschädigte Fassade des Gebäudes zurückzubauen, wie aus den beiden Strafbefehlen der Zuger Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

Nachdem die beiden den äusseren Teil der Fassade entfernt hatten, mussten sie die Schrauben, die sich unmittelbar unterhalb des beschädigten Dachs befanden, bündig zur Betonwand abschneiden. Mit einer «leistungsstarken» Trennscheibe, wie im Strafbefehl steht, begaben sie sich ans Werk. Die Schrauben waren drei und zehn Millimeter dick, weshalb sie pro Schraube «unter Funkenwurf» sechs beziehungsweise zwölf Sekunden benötigten. «Die beiden Arbeiter bemühten sich, die Schleiffunken, die mindestens einen halben Meter weit sprangen, nach unten zu leiten», schreibt die Staatsanwaltschaft. Doch dies gelang nicht ausreichend. Immer wieder gelangten Funken auf das mit der Plastikplane abgedeckte Dach.

In der Plastikabdeckung klafften daraufhin zwei grosse Löcher mit einem Durchmesser von rund 20 Zentimeter. Die beiden Mitarbeiter sahen die Brandlöcher und nahmen auch Rauch war, welcher bei einem der Dachfenster aufstieg. Der Rauch stammte von einem der Löcher in der Plane – was sie auch selber so vermutet hätten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die beiden schnitten daraufhin die Plastikabdeckung auf und schütteten so lange Wasser hinein, «bis es nach einigen Minuten aufhörte zu rauchen». Den Vorfall behielten sie jedoch für sich. Weder ihr Arbeitgeber noch die Feuerwehr wurden über den Vorfall informiert. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass es

«der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass unbeobachtetes Feuer sich unkontrolliert ausbreiten kann».

Auch mit dem Windstoss, der das Feuer zusätzlich begünstigte, hätte gerechnet werden müssen. Zudem entspricht es, laut Strafbefehl, den Suva-Vorschriften, dass die Plastikplane mit einer nicht brennbaren Abdeckung hätte geschützt werden müssen. «Sie mussten damit rechnen, dass der Funkenwurf zu einem Glimmbrand führen würde, hatten sie doch selber noch während der Arbeiten überall Glutstellen auf den Holzbalken des Gerüstes festgestellt.» Diese haben sie mit Wasser aus ihren Trinkwasserflaschen zu löschen versucht.

«Der Brand wäre mit pflichtgemässem Verhalten vermeidbar gewesen», kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Der Schaden, der durch diesen zweiten Brand entstanden war, beträgt etwa 120'000 Franken. Beide Mitarbeiter – einer von ihnen war an besagtem Tag im dritten Lehrjahr – sind von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiges Verursachens einer Feuerbrunst schuldig gesprochen worden. Sie müssen Bussen bezahlen und sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, welche jedoch mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wird.

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