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Zug

Das Zentrum Frauensteinmatt soll für neun Millionen Franken verkauft werden

Darüber entscheidet allerdings das Stimmvolk. Eine entsprechende Abstimmung ist im November 2021 geplant.
Aktuell vermietet die Stadt das Gebäude an die Stiftung Alterszentren Zug.  (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 18. März 2013))

Vanessa Varisco

Das Gebäude des Zentrums Frauensteinmatt im Süden der Stadt Zug soll für rund neun Millionen Franken an die Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) verkauft werden, welche das Zentrum und weitere Altersheime in Zug bereits betreibt. Ausserdem sollen die Rückstellungen von 13,5 Millionen Franken für die Instandsetzung der Zuger Altersheime ebenfalls an die Stiftung übergehen, wie aus einem Bericht des Stadtrats hervorgeht. Da die Summe der Rückstellungen zu hoch ist, als dass der Grosse Gemeinderat über eine Übertragung entscheiden könnte, soll am 28. November das Volk darüber entscheiden.

Ziel dieser Veräusserung ist, die Aufgaben von Stadt und Stiftung zu entflechten. Das Zentrum Frauensteinmatt wurde 2011 von der Stadt für 22,8 Millionen Franken gebaut und seither an die AZZ vermietet. Jene mietete das Zentrum zum Preis von 1,4 Millionen pro Jahr, erhielt von der Stadt allerdings eine Mietreduktion, wodurch sich die effektive jährliche Miete auf gut 370'000 Franken belief.

Baurechtsübertrag kam nicht in Frage

Mit der Veräusserung des Gebäudes soll die AZZ das Unterbaurecht erhalten. Das Grundstück gehört nämlich nicht der Stadt selbst, sondern der Stiftung Priesterheim. Man verhandelte mit deren Vertretern um eine Übertragung des Baurechts an die AZZ, doch das führte gemäss stadträtischem Bericht zu nichts. Weil die Stiftung Priesterheim die Stadt als Baurechtsnehmerin bevorzugt, wurde die Variante des Unterbaurechts gewählt. Die Eckwerte dieses Vertrags sind ähnlich wie die des Baurechtsvertrags zwischen Stadt und Stiftung Priesterheim. Sprich: Der Vertrag läuft bis 2110 und der Zins für das gut 7700 Quadratmeter grosse Grundstück beträgt jährlich 106'000 Franken. Ausserdem wird der Unterbaurechtsvertrag an eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt gekoppelt.

Die AZZ müssen jener nach Daten offenlegen, die für die Planung von Leistungen in der Institution nötig sind. Die Stadt wird überdies Beiträge ausstellen: Die Höhe der Beiträge der Stadt wird in gemeinsamen Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Als Grundlage dienen die nachkalkulierte Vollkostenrechnung des Vorjahres sowie die Entwicklung der Teuerung.

Den Marktwert zu zahlen, wäre nicht tragbar

Da die AZZ aufgrund des Spitalgesetzes von 2012 unternehmerisch handeln können, kann ihnen das Ensemble Frauensteinmatt übertragen werden. Um einen Preis festzumachen, hat die Stadt verschiedene Varianten von Marktpreis bis zur Schenkung geprüft. Der Marktwert beispielsweise wurde sowohl von der Stadt als auch von den AZZ als nicht tragbar beurteilt. Gemäss Anlagebuchhaltung der Stadt Zug beträgt der sistierte aktuelle Buchwert 8,9 Millionen Franken – was als die beste Variante beurteilt wurde. Dieser Kaufpreis soll mit der Abtretung der Rückstellung verrechnet werden. Zur Bereinigung des bestehenden Investitionsstaus bei den Zentren Herti und Neustadt soll nämlich gemäss Bericht die verbleibende Rückstellung ebenfalls an die AZZ übertragen werden.

Stadt hat Einsitz in den AZZ

Die durchgeführten Analysen zeigen, dass die AZZ langfristig in der Lage sind, notwendige Investitionen in die Alterszentren sowohl vom Betrieb als auch vom Eigenkapital her zu finanzieren. Die Stadt Zug behalte massgeblichen Einfluss auf die Zusammenarbeit mit den AZZ durch die Leistungsvereinbarung, die Genehmigung der Tarife und die Koppelung des Baurechtes an die Leistungsvereinbarung. Ausserdem ist die Stadt Zug durch Urs Raschle, Departementsvorsteher SUS, sowie Sonya Schürmann, Leiterin Personaldienst der Stadt Zug, im Stiftungsrat ständig vertreten und die Wahl des Stiftungsrates erfolgt durch den Stadtrat.

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