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Zug

Behinderte sollen weniger in Heimen und damit selbstbestimmter leben können

Ein neues Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf ermöglicht laut der Regierung ambulante Leistungen und bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung.

Der Zuger Regierungsrat hat laut einer Mitteilung vom 28. September eine Gesetzesrevision verabschiedet. Diese geht nun bis am 21. Januar 2022 in die externe Vernehmlassung. Das Ziel: mehr Selbstbestimmung für Behinderte. Aus dem Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) werde das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG). Es ermögliche Behinderten «vermehrt die Wahl zwischen ambulanter und stationärer Betreuung».

Der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler wird dazu folgendermassen zitiert: «Die Gesetzesrevision bringt mehr Chancengerechtigkeit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung. Sie sollen mit der nötigen Unterstützung in der Mitte der Gesellschaft leben können.» Künftig sollen sowohl durch Organisationen erbrachte ambulante Fachleistungen als auch Assistenzleistungen von Privatpersonen entschädigt werden können.

Bedarfsorientierte Tarife statt Pauschalen

Bevor Leistungen beansprucht werden, wird gemeinsam mit der Person abgeklärt, was sie individuell braucht. Hierfür ist künftig eine unabhängige Bedarfsabklärungsstelle zuständig. Gleichzeitig mit der Stärkung des ambulanten Bereichs wird die Finanzierung der stationären Wohnangebote und Tagesstrukturen zeitgemässer gestaltet. Der Kanton Zug führt mit IBB («individueller Betreuungsbedarf») ein bedarfsorientiertes Abgeltungsmodell ein. Auf IBB setzten mittlerweile alle deutschsprachigen Kantone. Anstelle der Pauschalen pro Kopf treten bedarfsorientierte Tarife. Die neue Finanzierung sei besser steuer- und kontrollierbar. Für Hostettler ist wichtig, dass die Leistungen und Kosten transparent ausgewiesen werden können. «Die Abgeltung soll die Leistung widerspiegeln, die individuell gebraucht wird.»

«Mit dem neuen Gesetz kann der Kanton Zug im Behindertenbereich zu den fortschrittlichen Kantonen aufschliessen», ist Hostettler laut Mitteilung überzeugt. Im Kanton Zug stärkt das neue Gesetz die Gleichstellung von Behinderten generell – unter anderem mit einem Aktionsplan des Regierungsrates. Damit soll eine Motion des Kantonsrats umgesetzt werden.

Weniger Aufenthalte in Heimen angestrebt

Für Andreas Hostettler ist klar: «Die Heimquote im Kanton Zug ist seit längerer Zeit hoch. Der Ausbau von ambulanten Dienstleistungen ist unumgänglich. So wird das Zuger Angebot zukunftstauglich und wir können sicherstellen, dass die Kosten auch bei steigenden Fallzahlen tragbar bleiben.» (bier)

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