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Zug

Baar: Angreifer zieht Urteil weiter

Der 35-jährige, der im August 2017 vor der Postfiliale in Baar eine junge Frau und deren Stieftochter verprügelte, akzeptiert den Massnahmenentscheid des Strafgerichts Zug nicht. Somit muss nun das Obergericht über seine Schuldfähigkeit befinden.

Gestützt auf der Empfehlung eines Gutachters, entschied das Strafgericht Zug am 11. Juli dieses Jahres, dass der 35-Jährige, der im August 2017 vor der Postfiliale in Baar eine junge Frau und deren Stieftochter verprügelte und nur von herbeieilenden Passanten gestoppt werden konnte, nicht in Haft muss. Vielmehr ordneten die drei Strafrichter entsprechend der Empfehlung der Staatsanwaltschaft zur Behandlung der diagnostizierten paranoiden Schizophrenie, die sogenannte kleine Verwahrung – also eine therapeutische Massnahme in geschlossenem stationärem Rahmen – an. Der Gutachter habe eine nachvollziehbare und plausible Diagnose gestellt, so die Richter beim Urteilsspruch. Der Mann, der mit äusserster Brutalität – so haben es Zeugen beschrieben – wiederholt auf die Frau eintrat und sie dabei auch in der Kopfgegend verletzt hatte, wurde also aufgrund der festgestellten Krankheit als schuldunfähig beurteilt. Bis zum Antritt der stationären Massnahme ordnete das Gericht zudem für ihn eine Verlängerung der Sicherheitshaft an.

Der zuständige Staatsanwalt für den Fall, Marc von Dach, zeigte sich auf Nachfrage damals zufrieden mit dem Urteil des Gerichts: «Durch den Entscheid ist es nun, wie empfohlen, möglich, dass er unbefristet in eine geschlossene Klinik kommt.» Und die Öffentlichkeit sicher sei.

Stationäre Massnahme verhindern

Doch es deutete sich schon während der Verhandlung an, dass der 35-Jährige in Berufung gehen wird. Er hofft, so der Eindruck, eher auf eine milde Haftstrafe in Verbindung mit einer ambulanten Therapie. Ein Grund könnte sein, dass es bei einer stationären Therapie alles andere als klar ist, wann man wieder auf freien Fuss kommt. Für die Behandlung seines Zustandes sei das aber die einzig richtige Variante, gab der Gutachter vor Gericht zu verstehen. «Er ist schizophren, er ist gefährlich.» Und er müsse bis zur Besserung stationär behandelt werden, so der Gutachter.

Wie das Obergericht unlängst auf Nachfrage bestätigt, ist mittlerweile seitens des 35-Jährigen eine Berufungserklärung eingegangen. Dieser hatte sich an der Strafgerichtsverhandlung als Opfer eines langjährigen gezielten Mobbings dargestellt, das Treffen vor der Post habe dann das Fass sozusagen zum Überlaufen gebracht. Nun wird das Obergericht neu über den Fall entscheiden müssen. Zum Inhalt der Berufungserklärung äussert sich der Anwalt des 35-Jährigen nicht. Sein Mandant wolle nicht, dass er Informationen weitergebe. Die Staatsanwaltschaft teilt zum aktuellen Stand mit, dass sie zu den Beweisanträgen der Verteidigung eine erste Stellungnahme zuhanden des Obergerichts abgegeben habe.

Ein zweigeteiltes Verfahren

Die Verhandlung vor dem Obergericht selbst wird dann vermutlich nach dem sogenannten Schuldinterlokut ablaufen, was bedeutet, dass die Hauptverhandlung zweigeteilt wird. Erst werden die Richter darüber verfügen müssen, ob der 35-Jährige schuldfähig oder nicht schuldfähig ist. In einem zweiten Schritt geht es dann um die Bestimmung der allfälligen Sanktion. Kommt das Gericht zum Schluss, das der 35-Jährige schuldfähig ist, müssen dann also unter Umständen erneut Beweise erhoben werden, die sich allenfalls auf die Höhe der Strafe auswirken können. Wann die Verhandlung vor dem Obergericht stattfinden wird, steht bisher noch nicht fest.

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