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Zug

Asylzentrum Obermühle Baar: Verwaltungsgericht verlangt Zahlen

Das Verwaltungsgericht muss ein Urteil zum geplanten Asylzentrum in der Obermühle fällen. Es hat darum bei der Direktion des Innern nachgefragt, ob der Bedarf trotz sinkender Asylzahlen noch ausgewiesen ist. Die Fronten sind verhärtet.

Charly Keiser

In den kommenden Wochen wird das Verwaltungsgericht des Kantons Zug ein von vielen Beteiligten lang ersehntes Urteil bekanntgegeben. Dabei geht es um die Baubewilligung der temporären Asylunterkunft Obermühle in Baar. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi und zwei weitere Privatpersonen führen gegen das Urteil des Regierungsrats Verwaltungsbeschwerde. Dieser hatte im April deren Beschwerden gegen die Baubewilligung abgelehnt und so dem Vorhaben grünes Licht erteilt.

Anfang September erreichte die Direktion des Innern (DI) Post vom Verwaltungsgericht. Darin stellte das Gericht Fragen zum öffentlichen Interesse der geplanten Asylbaute und fragte zudem: «Aus den Medien ist in letzter Zeit zu erfahren, dass angesichts zurückgehender Asylgesuche in einigen Kantonen Asylunterkünfte geschlossen werden. Wir gelangen deshalb mit der Frage an Sie, ob sich aus Ihrer Sicht die Unterbringungssituation für Personen aus dem Asylbereich im Kanton Zug nach wie vor so präsentiert, dass der Bedarf für die geplante Asylunterkunft unverändert ausgewiesen ist.»

Wegfall von zwei grossen Zentren

Frau Landammann Manuela Weichelt weist in ihrer Antwort, die dieser Zeitung vorliegt, darauf hin, dass die 97 Plätze im Salesianum in Zug innert einer Dreimonatsfrist gekündigt werden könnten und die 165 Plätze im alten Kantonsspital in Zug nur noch bis 2024 zur Verfügung stehen würden. Auch sei die Unterkunft Waldheim im Frühling geschlossen worden. Weichelt rechnet vor, dass der Kanton Zug nach der Schliessung des Bundesasylzentrums auf dem Gubel und aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl ab 2019 eine Zuweisungsquote von 1,5 Prozent bekommen werde. Die jährliche Zuweisung betrage voraussichtlich rund 220 Personen, «was in etwa der Anzahl der Zuweisungen im Jahr 2016 entspricht. Die betreffenden Personen hätten eine Bleibeperspektive. Das bedeute, dass diese im Kanton Zug sprachlich, sozial und beruflich integriert werden müssten und sollten. «Dies erfordert, dass sie – insbesondere wenn sie mit Kindern leben – baldmöglichst eine stabile Wohnsituation vorfinden.»

Der Bedarf nach einem grösseren Asylzentrum sei aktuell nach wie vor gegeben. Die geplante Unterkunft in Baar sei das fehlende Puzzleteil im Rahmen der Neustrukturierung des Schweizerischen Asylwesens. «Die geplante Unterkunft der Hotz Obermühle AG unterstützt mit ihrem baulichem Wohnkonzept, dass Familien nachhaltig integriert werden können, indem die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auch in Familienstrukturen leben können.»

«Von Wohnungen für Familien war nie die Rede.» Jakob Senn, Berater der Beschwerdeführer

«Das geht ja gar nicht», regt sich Jakob Senn auf, der die Beschwerdeführer berät. «Von Wohnungen für Familien war nie die Rede, sondern bislang sprach man vorwiegend von Jugendlichen mit Bleibeperspektive. Und die Zahlen der Direktion des Innern stimmen hinten und vorne nicht. Das werden wir beweisen», enerviert sich Senn weiter. So werde alles in einen grossen Topf geworfen, damit die genauen Zahlen verschwiegen werden könnten. «Klar ist: Die Asylzahlen gehen schweizweit zurück und wir in Zug haben im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr Asylbewerber. Die Zahlen widersprechen sämtlicher Logik. Zudem sind heute im Kanton Zug alle Personen im Flüchtlingsbereich untergebracht und die Belegungsquote lag 2017 bei nur gerade 60 Prozent. Da kann sich jeder selber ausrechnen, dass da etwas nicht stimmt.»

Wir fragten bei Frau Landammann Weichelt nach, wie hoch die Bettenkapazität im Kanton Zug aktuell und wie hoch die Belegung ist. Ausserdem wollten wir wissen, warum in Zug die Asylzahlen im Vergleich zu anderen Kantonen nicht sinken. 724 der 1053 Betten waren Ende August belegt, was einem Anteil von 69 Prozent oder einer Reserve von 329 Plätzen entspricht (siehe Box). Weichelt erklärt: «Zu berücksichtigen sind nicht nur die Zuweisungen, sondern auch der Sockelbestand an Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die schon im Kanton sind. Zum Vergleich mit anderen Kantonen ist zu betonen, dass dort die Personen nach einer gewissen Zeit in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Dies ist im Kanton Zug nicht der Fall.»

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