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Zug

Als Zwischenhändler gedient

Ein 21-jähriger Schweizer hat Amphetamin gekauft und dieses dann an eine 16-Jährige veräussert. Nun liegt der Strafbefehl vor.

Zwischen 50 und 70 Gramm Amphetamin mit einem Betäubungsmittelgehalt von insgesamt 7 bis 10 Gramm soll ein Mann zwischen März 2018 und August 2019 gekauft und weiterverkauft haben. Er wird deswegen der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt. Der 21-jährige Schweizer hat die Betäubungsmittel unbefugt erworben, besessen und veräussert sowie einer Person unter 18 Jahren ohne medizinische Indikation abgegeben. Der Beschuldigte konsumiert selber keine Drogen und hat das Amphetamin zum Einstandspreis weiterverkauft. Mit gravierenden Folgen.

Verkauft hat er das Amphetamin in unterschiedlichen Teilmengen zwischen einem und drei Gramm zum Preis von insgesamt etwa 1000 bis 1400 Franken an eine 16-Jährige und deren minderjährige Kolleginnen. Die 16-Jährige konsumierte innerhalb weniger Stunden eine grössere Menge Amphetamins, weshalb es tags darauf bei ihr zu Blutungen der Atemwege kam, die eine notfallmässige Einlieferung ins Spital notwendig machten.

Der Beschuldigte wird gemäss Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken und mit einer Busse von 900 Franken bestraft. Die Geldstrafe wird ausgesetzt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Busse wie auch die Verfahrenskosten muss der 21-Jährige bezahlen. Das beschlagnahmte Amphetamin wird vernichtet.

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