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Zug: Das Gerangel um Tempo 30 auf der Grabenstrasse geht weiter

Die Gegner des Tempo-30-Projekts im Abschnitt Kolinplatz-Casino drücken aufs Gas. Die Die Regierung sieht die Geschwindigkeitsreduktion weiterhin als beste Lösung.
Die Tempo-30-Regelung auf der Grabenstrasse wird von CVP- und SVP-Kantonsräten hinterfragt. (Bild: Maria Schmid (Zug, 24. März 2016))

Cornelia Bisch

Ende September hat die Bau­direktion die Planauflage zur Kantonsstrasse 25 in der Stadt Zug veröffentlicht. Das geplante Projekt beinhaltet eine Lärmsanierung im Bereich der Grabenstrasse sowie in angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse.

Die SVP-Kantonsräte Philip C. Brunner (Zug), Jürg Messmer (Zug) und Walter Birrer (Cham) sowie CVP-Kantonsrat Richard Rüegg (Zug) sehen die Geschwindigkeitsreduktion kritisch und haben in diesem Zusammenhang Fragen an den Regierungsrat gerichtet. Grundsätzlich habe er nichts gegen Tempo 30, betont SVP-Politiker Jürg Messmer. «Aber auf einer Hauptverkehrsachse das Tempo zu reduzieren, das kann nur Puff geben. Wenn Tempo 30 beschildert ist, fahren die Leute noch langsamer, weil die Gefahr, ins Rollen zu kommen, grösser wird», erklärt Messmer.

Der Sicherheitsaspekt rückt in den Fokus

Mit drei weiteren Kantonsräten stellte Jürg Messmer der Regierung unter anderem die Frage, ob eine flächendeckende 30er-Zone in der Stadt Zug auf allen Kantonsstrassen das Ziel sei. Die Antworten liegen nun vor. Laut Regierung soll auf der Graben­strasse als lärmvermindernde Massnahme Tempo 30 gelten, bei der Ägeristrasse und Neugasse stehen primär sicherheitstechnische Aspekte im Vordergrund. «Wie ein Gutachten im September ergab, weisen alle drei Strassenzüge Sicherheitsdefizite auf. Insbesondere der Kolinplatz und der Knoten Graben-/Zugerbergstrasse stellen einen Unfallschwerpunkt dar», heisst es in der Antwort des Regierungsrates.

Mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern könne einerseits die Lärmbelastung auf der Grabenstrasse vermindert und andererseits die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr auf der Grabenstrasse, der Neugasse und der Ägeristrasse erhöht werden. Laut Regierung behebe Tempo 30 auf der Ägeristrasse auch die ungenügenden Sichtweiten. Da aufgrund der engen Platzverhältnisse die bestehenden Gefahrensituationen nicht durch bauliche Massnahmen behoben werden könnten, bleibe als Lösung einzig eine Temporeduktion.

Zeitliche Beschränkung ist nicht sinnvoll

Die Regierung stützt sich in ihrer Argumentation auf Bundesgerichtsvorgaben, gemäss welchen sie zur Sanierung der Grabenstrasse verpflichtet ist. Laut Bundesgericht müssen Massnahmen zur Lärmreduktion direkt an der Quelle erfolgen, das heisst in Form von Flüsterbelägen oder Temporeduktionen. Ebenfalls habe der Pilotversuch an der Grabenstrasse gezeigt, dass eine zeitliche Beschränkung von Tempo 30 auf die Nacht unzweckmässig ist und wenig bewirkt.

Aus der Antwort des Regierungsrats ist zudem ersichtlich, dass im Perimeter des Lärmsanierungsprojekts an der Grabenstrasse insgesamt 35 Parzellen respektive Gebäude enthalten sind. Die Massnahmen betreffen somit rund 85 Wohnungen mit etwa 170 Personen. Bezüglich Neugasse und Ägeristrasse liegen keine genaueren Angaben vor.

Sechs Einsprachen gegen die 30er-Zone Gegen das geplante Tempo-30-Projekt «Lärmsanierung Grabenstrasse, Abschnitt Kolinplatz-Casino» sind fristgerecht sieben Einsprachen eingegangen. Dies bestätigt die kantonale Baudirektion. Davon richten sich sechs Einsprachen gegen die 30er-Zone. Nur eine einzige spricht sich für die Herabsetzung des Tempolimits aus.

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