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Strafverfahren

Zündstoff an EVZ-Meisterfeier: Staatsanwaltschaft büsst Pyro-Fan

Weil er an der Meisterfeier des EV Zugs einen Sack voll verbotenem Feuerwerk trug, muss ein 31-jähriger Schweizer 750 Franken Busse zahlen. Dass er von der Polizei davonrannte, brachte ihm nichts - im Gegenteil.

Am 2. Mai feierte der EV Zug seinen zweiten Schweizer-Meistertitel in Folge auf dem Arenaplatz in Zug. 
Bild: Bild: Patrick Hürlimann

Kurz vor 1 Uhr nachts. Auf dem Arenaplatz wogt ein Meer aus Leibern hin und her, Endorphine liegen in der Luft. Es ist der 2. Mai 2022, der EV Zug hat seinen Titel als Schweizer-Eishockeymeister verteidigt. Vor der Bossardarena feiern Spieler und Fans den Triumph - mit Schall und Rauch, im Wortsinn.

Unter den Augen einer Gruppe Polizisten brennt ein wenig abseits eine Ladung Feuerwerk ab, kurz darauf verlässt eine Gestalt den Ort, an dem es losgegangen war. Die Person kommt auf die Polizisten zu, diese haben einen Verdacht, wollen mit dem Unbekannten sprechen. Sie rufen «Stopp Polizei!», doch der andere will nicht hören, rennt bei der Überführung über die General-Guisan-Strasse davon, die Polizisten jagen hinterher, können ihn hinter dem kaufmännischen Bildungszentrum stellen.

Petarden, Fackeln, Rauchtöpfe

Sie werfen einen Blick in den Turnsack der Gestalt, die sich als 31-jähriger Mann herausstellt. Nebst Handschuhen, Fanschal und Sturmhaube finden sie, was sie wohl bereits vermutet haben: Bengalische Fackeln, Nebelpetarden, Rauchtöpfe mit den Namen «Torcia Manna», «Club Colors» oder «White Hand Flare». Alles in allem befinden sich in der Tasche «13 pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T1 und P1», die nur für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, wie die Zuger Staatsanwaltschaft in einem kürzlich veröffentlichten Strafbefehl schreibt.

Weil das Feuerwerk für den privaten Gebrauch nicht zugelassen ist, wird der 31-jährige strafrechtlich belangt. Eine vollendete Tatbegehung liess sich wohl nicht beweisen, dafür aber eine versuchte Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Für die Strafverfolger war klar: Der Mann wollte das Feuerwerk «zu Vergnügungszwecken» zünden, obwohl er wusste, dass es verboten war.

Staatsanwaltschaft ahndet nicht nur das Sprengstoffvergehen

Zusätzlich zum versuchten Sprengstoffdelikt kommt eine Verurteilung wegen Hinderung einer Amtshandlung, da der Beschuldigte von der Polizei flüchtete. Laut dem Strafbefehl verzögerte und erschwerte der Beschuldigte «die Kontrolle seiner Person sowie die zusätzlichen, für die Ereignisbewältigung notwendigen, polizeilichen Weiterungen in erheblichem Masse.»

Deshalb hat der 31-Jährige nach der Meisterfeier eine Rechnung der Zuger Staatsanwaltschaft erhalten. 750 Franken beträgt die Busse, hinzu kommen 400 Franken Gebühren. Daneben legt ihm der Staat 3000 Franken Geldstrafe auf, setzt diese aber zur Bewährung bei zwei Jahren Probezeit aus.

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