Niels Jost
Wer unheilbar krank ist oder im Sterben liegt, hat ein Anrecht auf eine angepasste Betreuung und auf die Linderung der Leiden. Die letzten Lebenstage möchte die grosse Mehrheit der Luzerner zu Hause verbringen – doch nur etwa 20 Prozent können dies. Der Rest wird ins Spital überwiesen.
Dies soll sich ändern. Der Kanton und die Gemeinden sollen künftig gemeinsam einen mobilen Palliativpflegedienst betreiben oder dafür sorgen, dass dies eine private oder öffentlich-rechtliche Organisation macht.
Mehr Zusammenarbeit mit Spitex gefordert
Die Forderung nach einem solchen mobilen Dienst geht auf ein Postulat von CVP-Kantonsrätin Gerda Jung aus Hildisrieden zurück. Die Regierung rechnet mit jährlichen Kosten von 600 000 Franken, wie sie nun im Entwurf des teilrevidierten Gesundheitsgesetzes schreibt. Die Vernehmlassung dazu ist kürzlich zu Ende gegangen.
Dabei ist die Antwort der CVP interessant: Sie bezieht sich auf den bereits bestehenden mobilen Einsatzdienst der Psychiatrie, welcher gewisse Mängel aufweise. So gebe es zu wenig und ständig wechselndes Fachpersonal oder eine schlechte Koordination und Kommunikation untereinander. Deshalb sei es zu diskutieren, ob man beim mobilen Palliativpflegedienst allenfalls mit den Spitex-Organisationen regional zusammenarbeiten könne. Denn dort sei das Fachpersonal, die Orts- und Branchenkenntnis bereits vorhanden.
CVP, FDP, SP warnen: Bestehende Angebote nicht konkurrenzieren
Einen weiteren Vorbehalt hat CVP-Kantonsrätin Marlis Roos Willi insofern, dass der Regierungsrat den mobilen Palliativpflegedienst über das ganze Kantonsgebiet einführen möchte. «Damit werden bestehende und gut funktionierende Angebote konkurrenziert», befürchtet sie. Vielmehr soll der mobile Dienst unterstützend zum bisherigen Angebot aufgebaut werden. Dieses unterscheide sich zum Teil stark von Gemeinde zu Gemeinde. «Den lokalen Bedürfnissen wird im Entwurf zu wenig Beachtung geschenkt», sagt auch Parteikollegin Gerda Jung.
Diesen Vorbehalt teilen die SP und FDP. Beide verlangen zudem eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Spitex und Heimen.
Die Grünen und GLP äusserten sich in der Vernehmlassung positiv zum mobilen Dienst. Nicht so die SVP: Sie lehnte einen solchen schon 2017 in der Beratung im Parlament ab. Ein solcher Leistungsausbau sei in der aktuellen Finanzlage nicht gerechtfertigt.
Naturheilpraktiker brauchen neu Bewilligung
Weitere zentrale Punkte des neuen Gesundheitsgesetzes sind die Bewilligungspflicht für Gruppenpraxen für Ärzte, Chiropraktiker, Tier- oder Zahnärzte sowie die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker. Letztere wurde 2006 aufgehoben, weil es damals noch keine einheitliche Ausbildung gab und der Kanton mit der Erteilung einer Bewilligung keine Qualitätsgarantie geben konnte.
Mittlerweile gibt es mit der Höheren Fachprüfung für Naturheilpraktiker eine gesamtschweizerische Ausbildung. Bis auf die FDP begrüssen alle Parteien die Bewilligungspflicht. Uneinig sind sie sich allerdings über die Form: Während die GLP und die SVP eine Titelführungsbewilligung favorisieren, sind die Grünen, die SP und die CVP für eine Berufsausübungsbewilligung.