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Uri

Zu Gunsten der Natur: Teil des Reussuferwegs wird gesperrt

Im Interesse der Förderung der Artenvielfalt ist der linke Reussuferweg in Fliessrichtung zwischen der Wildunterführung Bielenhof und der A2-Unterführung Männigen in Erstfeld und Gurtnellen bald nicht mehr begehbar.
Die neue Unterführung Bielenhof für Fussgänger und Velofahrer. (Bild: PD)

Die im Auftrag des Bundesamts für Strassen (Astra) ausgeführte neue Fussgänger- und Velofahrer-Unterführung Bielenhof ist abgeschlossen. Neu dürfen Fussgängerinnen sowie Velofahrer nicht mehr direkt neben der Autobahn zirkulieren, teilt die Urner Justizdirektion mit. Sie müssen durch die ruhigeren und landschaftlich reizvollen Gebiete Wilerschachen, Blüemlismatt und Buchen gehen oder fahren. Die entsprechenden Absperrungen in Form von Metalltoren werden nun montiert.

Damit wird der Uferweg in diesem Abschnitt auf einer Länge von 1,5 Kilometern für Velos und Personen, die zu Fuss unterwegs sind, unzugänglich gemacht und der Natur überlassen. So könne der Kanton Uri entlang der Reuss in zwei Abschnitte (nebst dem Abschnitt in Erstfeld noch im Bereich der Reussmündung am Urnersee) die Vorgaben der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung erfüllen, wonach Uferbereiche für die Artenvielfalt besonders zu schützen seien, heisst es in der Mitteilung weiter.

Zuerst als Trassee für Werkgleis errichtet

Für den Bau des Kraftwerks Amsteg II zwischen Erstfeld und Amsteg war 1994 direkt neben der Autobahn A2 in einem dannzumal mehrheitlich naturnahen und für Fussgänger und Velofahrer nicht zugänglichen Reussuferabschnitt ein Trassee für das Werkgleis errichtet worden. Eine verbindliche Auflage des bewilligten Gleisbauprojekts war eine Rückbau- und Rekultivierungspflicht eines rund 1,5 Kilometer langen Abschnitts nach Abschluss der Bauarbeiten. In den übrigen Abschnitten musste das Trassee nicht zu Gunsten der Natur rückgebaut werden. Es wurde als neuer Wander- und Radweg der Bevölkerung zugänglich gemacht.

1998 baute die AlpTransit Gotthard AG das Werkgleis zurück. Auf Ersuchen des Kantons Uri wurde – im Einvernehmen mit dem Bund – auf eine vollständige Renaturierung des Geländes insofern verzichtet, als im betroffenen Abschnitt der Uferweg für den Gewässerunterhalt erhalten bleiben konnte. Dieser Abschnitt müsse aber für Personen unzugänglich gemacht werden, um Lebensraum für störungsempfindliche Tierarten zu bieten.

Verwaltungsbeschwerden abgewiesen

Am 9. Oktober 2015 veröffentlichte die Baudirektion Uri im Amtsblatt mehrere Verkehrsbeschränkungen für den linken Reussuferweg in Fliessrichtung zwischen Männigen und Bielenhof. Dazu gehörten ein allgemeines Fahrverbot und ein Verbot für Fussgänger und Tiere auf dem genannten Abschnitt. Ziel der Beschränkungen sei es gewesen, im betroffenen Uferabschnitt im Sinne der Naturschutzgesetzgebung einen ökologisch wertvollen Lebensraum für störungsempfindliche Arten wiederherzustellen und zu erhalten, so die Justizdirektion. Dagegen wurden beim Regierungsrat diverse Einsprachen in Form von Verwaltungsbeschwerden eingereicht, die aber alle abgewiesen wurden. (pd/RIN)

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