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Zug

ZSC-Hooligan wegen Angriff auf Pickwick Pub verurteilt

Am 10. März 2018 griff eine Gruppe ZSC-Hooligans das Pickwick Pub in Zug an und verursachte einen grösseren Sachschaden. Einer der Beteiligten wurde nun wegen Landfriedensbruch vom Zuger Strafgericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Ursprünglich wollten sie einen sogenannten Feldkampf, die Mitglieder der Psychopathen Zürich. Doch ihre potenziellen Gegner hatten kein Interesse am Kampf Mann gegen Mann. Deshalb wollten die ZSC-Hooligans diesen erzwingen. Am Nachmittag des ersten Spieltages des Viertelfinals gegen den EVZ, dem 10. März 2018, machten sich rund zwei Dutzend von ihnen Richtung Zug auf. Von ihren Spitzeln im Pickwick Pub erfuhren sie, wie die Lage dort war. Um 17.56 Uhr griffen sie dann vermummt an. Scheiben wurden eingeschlagen, eine Petarde ins Pub geworfen. Es entstand Sachschaden von rund 18000 Franken. Doch der Plan misslang, die rund 15 EVZ-Fans liessen sich nicht ins Freie locken. Dann kam die Polizei.

Mehrere Hooligans konnten auf der Flucht im Auto gestoppt werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie per Strafbefehl zu Geldstrafen und Bussen. Einer von ihnen wollte die Strafe aber nicht akzeptieren, weshalb es am Dienstag zur Verhandlung kam. Der 24-jährige Detailhandelsfachmann aus Stäfa – Anzug, kurzrasierte Haare, von kleiner Statur aber breit gebaut – schwieg zu den Tatvorwürfen. «Da will ich nichts sagen». Einzig auf die Frage, ob er auch Sachschaden verursacht habe, antwortete er mit Nein.

Nicht das letzte Mal in Zug

Um den Sachschaden ging es aber nicht, denn angeklagt war er wegen Landfriedensbruch. Da sei die Strafbarkeit, wie der Staatsanwalt ausführte, bereits gegeben, wenn man sich einer Gruppe anschliesst, aus welcher heraus Sachbeschädigungen begangen werden. Dass er nicht nur mitgefahren, sondern auch beteiligt gewesen sei, dafür würden die Aufnahmen der Überwachungskamera sprechen. Darauf sei eine Person zu sehen, deren Kleider grosse Ähnlichkeit mit den Seinigen hätten. Der Staatsanwalt forderte für den mehrfach Vorbestraften eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 190 Franken. Es sei wichtig, dass man bereits in den Anfängen von dem, was man in noch schlimmerer Form aus anderen Schweizer Städten kenne, entschieden entgegentrete. Genau auf die Überwachungsbilder schoss sich dann der Verteidiger ein, der für einen Freispruch warb. Der Pullover auf dem Bild habe keinen Reissverschluss, die Ärmel seien zu lang. Doch am Schluss ging es um eine andere Frage. Nämlich wie jemand, der sich woanders aufgehalten haben will, innerhalb von drei Minuten wieder zur Gruppe stossen konnte. Denn so viel Zeit verging zwischen Rückzug und Festnahme. Das sei genau der Punkt, wo er vielleicht, um für Klarheit zu sorgen, etwas hätte sagen sollen, stellte die Richterin fest. Sie zeigte sich überzeugt von der Indizienkette. Die Anzahl der Angreifer habe dem entsprochen, was an Autos nach Zug gekommen sei. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15600 Franken. Er jedoch wird wohl nicht das letzte Mal in Zug gewesen sein. Sein Anwalt hat Berufung angekündigt.

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