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Zentrumsüberbauung in Hünenberg verzögert sich weiter

Der Beschwerdeführer, der gegen die Teilrevision des Zonenplans opponiert, hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
So soll die Überbauung im Zentrum Hünenbergs dereinst aussehen. (Visualisierung: PD)

Die Realisierung der Zentrumsüberbauung «Maihölzli» in Hünenberg verzögert sich weiter. Gegen die für das Projekt notwendige Teilrevision des Zonenplans wurde nach der Urnenabstimmung vom September 2017 eine Beschwerde eingereicht. Nachdem der Regierungsrat die Beschwerde im Frühling vollumfänglich abgewiesen hatte, hat der Beschwerdeführer zwischenzeitlich eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Dies erklärt der Hünenberger Bauchef Thomas Anderegg auf Anfrage. «Der Beschwerdeführer akzeptiert den regierungsrätlichen Entscheid leider nicht.»

Wie lange wird sich der Baustart dadurch noch hinauszögern? Das ist laut dem CVP-Gemeinderat momentan ungewiss: «Ohne Kenntnis des Beschwerdeinhalts ist eine Prognose sehr schwierig.» Die Verfahrensdauer hänge überdies von der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichtes ab. «Ich rechne aber mit einer weiteren Verzögerung von rund einem halben Jahr», so Thomas Anderegg.

Über den Inhalt der Beschwerde kann sich der Bauvorsteher nicht äussern. «Den Inhalt kennen wir selber noch nicht.» Der Beschwerdeführer sei vom Verwaltungsgericht aufgefordert worden, nunmehr einen Kostenvorschuss zu leisten. «In einem laufenden Verfahren ist es uns aber ohnehin verwehrt, öffentlich über den Beschwerdeinhalt Auskunft zu geben.»

Im Zentrum Hünenbergs soll sowohl nördlich als auch südlich des Maihölzliwegs eine Überbauung realisiert werden. Dafür wurde ein entsprechender Bebauungsplan ausgearbeitet, der das Gebiet zwischen der Chamerstrasse und dem östlich angrenzenden Maihölzliwald umfasst. Gegenüber dem Gemeindehaus ist ein Grossverteiler geplant, der östlich und südlich durch Wohn- und Bürogebäude ergänzt werden soll. Die sich ebenfalls im Bebauungsplanperimeter befindliche Parzelle der Gemeinde – die Maihölzliwiese – wird, wenn überhaupt, erst in einer zweiten Phase bebaut.

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