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Zug
Zentralschweizer Spital gewinnt Rechtsstreit gegen Zuger Firma
Laut dem Zuger Obergericht hat ein Zentralschweizer Spital zu Recht keine Provision bezahlt, nachdem es einen Arzt von einem Zuger Unternehmen übernommen hatte. Das Gericht sagt, der Firma habe die Bewilligung für den Personalverleih gefehlt. Doch die bestreitet das – und kündigt den Gang ans Bundesgericht an.
Hier wurde der Streitfall in zweiter Instanz beurteilt: Das Obergericht Zug an der Kirchenstrasse 6. (Bild: Matthias Jurt (Zug, 16. April 2020) )
Kilian Küttel Die Sache war geregelt, eigentlich. Aber wenn es drauf ankommt, können die Meinungen dann doch auseinandergehen. Das zeigt ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Berufungsurteil des Zuger Obergerichts.
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