Zug

Zentralschweizer Spital gewinnt Rechtsstreit gegen Zuger Firma

Laut dem Zuger Obergericht hat ein Zentralschweizer Spital zu Recht keine Provision bezahlt, nachdem es einen Arzt von einem Zuger Unternehmen übernommen hatte. Das Gericht sagt, der Firma habe die Bewilligung für den Personalverleih gefehlt. Doch die bestreitet das – und kündigt den Gang ans Bundesgericht an.
Hier wurde der Streitfall in zweiter Instanz beurteilt: Das Obergericht Zug an der Kirchenstrasse 6. (Bild: Matthias Jurt (Zug, 16. April 2020) )
Kilian Küttel Die Sache war geregelt, eigentlich. Aber wenn es drauf ankommt, können die Meinungen dann doch auseinandergehen. Das zeigt ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Berufungsurteil des Zuger Obergerichts.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

0.- für 30 Tage

  • alle Artikel auf bote.ch lesen (inkl. E-Paper)
  • Zugriff via Browser und Bote-App
  • keine automatische Abo-Verlängerung
Jetzt 30 Tage kostenlos testen
Keine Kreditkarte nötig - mit E-Mail registrieren und los gehts!

29.- für 3 Monate

Statt 87.-

  • alle Artikel auf bote.ch lesen (inkl. E-Paper)
  • Zugriff via Browser und Bote-App
  • Einmalig für drei Monate buchen - zwei Monate geschenkt
  • keine automatische Abo-Verlängerung
Jetzt bestellen