Ein Scanner. Ein Laptop. Und genügend kriminelle Energie. Mehr braucht es nicht, um behördliche Informationen über einen selbst nach eigenem Gusto zu verändern. Das zeigt das Beispiel eines 34-jährigen Schweizers.
In den Jahren 2019 und 2020 bewirbt er sich mindestens dreimal auf eine Wohnung, wahrscheinlich im Raum Zürich/Ostschweiz. Weil ein Eintrag im Betreibungsregister dabei so nützlich ist wie ein Platten auf der Autobahn, greift der junge Mann zur Selbsthilfe: Er scannt den Auszug des Betreibungsamtes Baar ein, löscht die Einträge und ergänzt das Dokument mit der falschen Information, gegen ihn seien weder Betreibungen noch Verlustscheine registriert worden.
Täter ist vorbestraft, Geldstrafe wird vollzogen
Das ist Urkundenfälschung, sagt die Zuger Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl vom 14. Dezember 2020: Der 34-Jährige «beabsichtigte, mit der Einreichung der verfälschten Betreibungsregisterauszüge seine ihn betreffenden Betreibungen zu unterdrücken, um seine Chancen bei der Bewerbung um Wohnungen zu erhöhen, was jeweils einen unrechtmässigen Vorteil darstellt».
Deshalb verurteilen ihn die Zuger Strafverfolger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken. Die Strafe wird vollzogen und teilweise als Zusatzstrafe zu einem Strafbefehl vom 14. August 2019 gefällt, den die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ausgestellt hatte.