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Luzern

Wie wirkt sich die Aufgaben- und Finanzreform aus? Stadt und Kanton Luzern sind sich uneins

Die jüngsten Berechnungen zur Aufgaben- und Finanzreform stimmen die Stadtluzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi pessimistisch. Ihre Analyse weicht in mehreren Punkten von jener der Kantonsregierung ab. Und eine andere Verlierer-Gemeinde erwägt gar rechtliche Schritte.
Die Stadt Luzern rechnet aufgrund der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform mit hohen Einnahmeausfällen. (Bild: Boris Bürgisser, 14. September 2018)

Lukas Nussbaumer

Die Entscheide des Kantonsrats, die Firmensteuern nicht zu erhöhen und die Vermögenssteuern weniger stark anzuheben, bereiten Franziska Bitzi Staub Sorgen. Die städtische Finanzdirektorin musste am Montag zur Kenntnis nehmen, dass Luzern wie Sursee und Gisikon zu sogenannten Härtefällen werden (wir berichteten). Das heisst: Die Stadt, Sursee und Gisikon müssen wie Meggen, Weggis, Schenkon, Greppen und Eich mit Mitteln alimentiert werden, welche die anderen Gemeinden in einen Härteausgleichstopf schiessen. Zum Härtefall wird, wer wegen der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 des Kantons Mehrkosten von über 60 Franken pro Einwohner tragen muss.

In die Kassen der Stadt Luzern sollen aus dem Härtefalltopf jährlich knapp 0,8 Millionen Franken fliessen. Allerdings nur während sechs Jahren, denn die Ausgleichsregelung ist befristet. Ausserdem sei die vom Kanton berechnete Summe für die Stadt zu tief angesetzt, rechnet die CVP-Politikerin Franziska Bitzi vor. So sorge der Kantonsrat mit seinen Beschlüssen zu den Firmen- und Vermögenssteuern für eine gegenüber dem Vorschlag der Regierung um knapp 5 Millionen Franken tiefere Entlastung der Stadt. Dieser Summe gegenüber stehe der Betrag von nur knapp 0,8 Millionen aus dem Härtefallausgleich. Dazu Bitzi:

«Das zeigt, dass die Verluste nicht ausgeglichen werden. Die jüngsten Entscheide des Kantonsrats bedeuten für die Stadt also eine weitere Verschlechterung durch die bevorstehenden Reformen.»

Doch das ist nicht die einzige Differenz, welche die Stadt und der Kanton bei der Aufgaben- und Finanzreform haben. Die städtischen Berechnungen weichen nämlich in drei wesentlichen Punkten von jenen des kantonalen Finanzdepartements ab. Der Kanton habe in seinem Modell erstens nicht berücksichtigt, dass die Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen nicht realisierbar seien – Differenz 1,36 Millionen. Zudem könne die Feuerwehrpflichtersatzabgabe nicht eingerechnet werden. Sie betreffe eine Spezialfinanzierung und nicht die Erfolgsrechnung – Differenz 0,34 Millionen. Drittens erwartet die Stadt durch die Abschaffung der Statusgesellschaften deutlich tiefere Steuermehrerträge als der Kanton – Differenz 4,11 Millionen.

So gross die Unterschiede zwischen der Stadt und dem Kanton bei den teils auf Annahmen beruhenden Rechenmodellen sind, so klein ist die Hoffnung von Franziska Bitzi auf Verbesserungen, die der Kantonsrat für die Stadt beschliessen könnte. Es zeichnet sich nämlich nicht ab, dass das Kantonsparlament in der zweiten Beratung der Aufgaben- und Finanzreform am 18. Februar seine Beschlüsse aus der ersten Lesung vom 29. Januar korrigiert. Auch die kantonsrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche die Finanzreform vorbereitet, hält am Ergebnis der ersten Beratung fest, wie deren Präsident Rolf Born (FDP, Emmen) am Montag mitteilte. Das gilt auch für die CVP, SVP und FDP, welche die Reform unbedingt wollen.

Verschiebung der Abstimmung als mögliches Ziel

Deshalb ruhen die Hoffnungen von Franziska Bitzi auf dem Volk, wie sie am vergangenen Donnerstag im städtischen Parlament sagte. Die Stimmbürger sollen am 19. Mai über die Aufgaben- und Finanzreform befinden – und am gleichen Tag über die Steuervorlage des Bundes, deren Mehrerträge die Kantonsregierung teils zur Finanzierung der Finanzreform einsetzt.

Ebenfalls auf das Volk setzt Urs Brücker, Gemeindepräsident von Meggen, der am stärksten von der Finanzreform betroffenen Luzerner Gemeinde. «Wir werden kämpfen», sagt der GLP-Politiker, der auch im Kantonsrat sitzt. Eine Variante sei zudem, die in die Autonomie der Gemeinden eingreifende Reform juristisch zu bekämpfen und so eine Verschiebung der Abstimmung zu erwirken.

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