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Luzern

Wer zu Unrecht Sozialleistungen bezieht, muss mit Rückforderung rechnen

Die frühere Menznauer Sozialvorsteherin soll etliche Personen zum Bezug von Prämienverbilligungen berechtigt haben, obwohl diese keinen Anspruch darauf hatten. Diese könnten zur Kasse gebeten werden.

Das Sozialversicherungszentrum WAS Wirtschaft Arbeit Soziales hat FDP-Kantonsrätin Helen Schurtenberger angezeigt. In ihrer früheren Funktion als Sozialvorsteherin von Menznau soll sie Personen zur Verbilligung der vollen Krankenkassenrichtprämie berechtigt haben, die jedoch keinen Anspruch darauf hatten. Die Staatsanwaltschaft Sursee prüft derzeit, ob sie eine Untersuchung einleitet. Schurtenbergers Anwalt bestreitet die Vorwürfe; für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Wie viele Personen aus der Gemeinde Menznau mutmasslich zu Unrecht von Prämienverbilligungen profitiert haben, ist unklar. Die beteiligten Parteien nehmen dazu keine Stellung. Gemäss Informationen unserer Zeitung soll Schurtenberger über mehrere Jahre etliche Bürgerinnen und Bürger bevorzugt haben. Ob diese Personen wussten, dass sie scheinbar kein Anrecht auf die verbilligte Richtprämie hatten, ist nicht bekannt.

Ausgleichskasse greift auf Mahnung und Betreibung zurück

Zum vorliegenden Fall gibt Alain Rogger, Leiter der WAS Ausgleichskasse Luzern, aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskunft. Er beantwortet nur allgemeine Fragen. Wer zu Unrecht Leistungen der Sozialversicherungen beziehe, müsse im Grundsatz mit einer Rückforderung rechnen. Auch wer beispielsweise seine Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahle, dem drohen Konsequenzen.

Generell greife die WAS Ausgleichskasse Luzern in solchen Fällen auf das Mahn- und gegebenenfalls Betreibungsverfahren zurück. Blieben auch diese ohne Erfolg oder seien sie nicht zweckmässig, reiche man Strafanzeige ein. «Das gehört für uns zum Standard», sagt Rogger. «Wir müssen jährlich Dutzende Personen verzeigen.»

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