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Obwalden

Wer wird Obergerichtspräsidentin? 

Der überparteiliche Wahlausschuss schlägt zwei Kandidatinnen für die Ersatzwahl für den abtretenden Obergerichtspräsidenten Andreas Jenny vor. Die Wahl erfolgt am 12. März 2023.

Der amtierende Obergerichtspräsident Andreas Jenny tritt auf den 31. August 2023 zurück. Darum ist eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2024 notwendig. Diese erfolgt am 12. März 2023 in einer Volks-Urnenabstimmung.

Fünf Personen haben sich auf die Ausschreibung hin für das Obergerichtspräsidium beworben. Nachträglich zog eine Person die Bewerbung zurück. Die Rechtspflegekommission hat festgestellt, dass alle die gesetzlichen, formellen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere verfügen alle über das Anwaltspatent und mehrjährige juristische Erfahrung. Dies schreibt der überparteiliche Ausschuss in einer Mitteilung.

Weil die Rechtspflegekommission keine Wahlempfehlung abgeben darf und die inhaltliche Wertung und Prüfung der Bewerbungen Sache der politischen Parteien ist, haben diese den überparteilichen Ausschuss gebildet. In Hearings hat der Ausschuss die Fach-, Sozial- und Führungskompetenz aller vier Bewerbungen geprüft. Wie der Ausschuss nun mitteilt, schlägt er auf dieser Grundlage Daniela Widmer und Andrea Bögli den Parteien zur Wahl vor. Es liegt nun an den Parteien, zu entscheiden, wen sie bei der Urnenwahl unterstützen wollen.

Das sind die Kandidatinnen

Daniela Widmer.
Bild: Bild: PD

Rechtsanwältin Daniela Widmer (Jahrgang 1984, parteilos) wohnt in Luzern und hat von 2010 bis 2016 als Gerichtsschreiberin am Ober- und Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden gearbeitet. Heute ist sie Behördenmitglied einer ausserkantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und mit der Führung von Verfahren und dem Umgang mit Rechtssuchenden vertraut.

Andrea Bögli.
Bild: Bild: PD

Rechtsanwältin Andrea Bögli (Jahrgang 1981, parteilos) wohnt ebenfalls in Luzern und ist seit 2010 als Gerichtsschreiberin am Ober- und Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden tätig.

Beide Bewerberinnen haben als Gerichtsschreiberinnen Urteilsentwürfe auf den Gebieten des Zivilrechts, Strafrechts und Verwaltungsrechts einschliesslich des Sozialversicherungsrechts erarbeitet, wirkten in Beweisverfahren mit und standen den Gerichtspräsidenten beratend zur Seite. Wie der Ausschuss weiter schreibt, bringen sie dank ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeiten die erforderlichen Erfahrungen in rechtlicher und in verfahrenstechnischer Hinsicht mit sich. Auch, was die Sozialkompetenz betrifft, erfüllen beide die notwendigen Anforderungen.

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