notifications
Obwalden

Wer soll in Alpnach künftig einbürgern?

Der Alpnacher Gemeinderat will für Einbürgerungen zuständig sein, die CVP möchte dafür eine Kommission. Das sei finanziell und datenschutzrechtlich problematisch, kontert der Gemeinderat.
Künftig soll in Alpnach der Gemeinderat Einbürgerungen behandeln. (Symbolbild: Corinne Glanzmann)

Markus von Rotz

Wenn eine Kommission die Einbürgerungen vornehme, sei der Entscheid breiter abgestützt. Auch gebe es keine Verflechtungen mit dem Gemeinderat, wenn etwa Einbürgerungswillige in anderen Verfahren vor dem Gemeinderat Probleme mit der Verwaltung gehabt hätten, schrieb die CVP vor kurzem in einem Brief an den Gemeinderat. Sie bat diesen, eine Vernehmlassung zur Frage zu machen, wer künftig einbürgern soll. Der Gemeinderat seinerseits hat den Entscheid allerdings bereits am 14. Januar gefällt und den Parteien mitgeteilt, dass er sich in letzter Instanz als zuständig erklärt habe.

Nun hat der Gemeinderat der CVP mitgeteilt, dass man ihren Wunsch nach einer Einbürgerungskommission weder erfüllen könne noch wolle. Apropos Können: Die Frist bis zur nächsten Aussprache mit den Parteien und Kantonsräten Alpnachs am 21. März sei zu knapp für eine Vernehmlassung. Und apropos Wollen: Der Gemeinderat habe sich «intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und nach reiflicher Überlegung abschliessend beschlossen», die Gesuche künftig anstelle der Gemeindeversammlung selber zu behandeln. Er führt an, dass dieser Entscheid mehrheitsfähig sein dürfte, denn bisher habe «keine andere politische Partei negativ auf unseren Vorschlag reagiert», schreibt Gemeindepräsident Heinz Krummenacher in seiner Antwort.

Der Gemeinderat stützt sich in seiner Argumentation auf eine Abschlussarbeit der Mitarbeiterin Melanie Schleiss an der Hochschule Luzern. Diese trägt den Titel «Handlungsempfehlung an den Gemeinderat von Alpnach zur Wahl eines Einbürgerungsorgans». Der Rat kam zum Schluss, «dass die von ihr diagnostizierten Schwächen des Modells Einbürgerungskommission zu stark wiegen». Namentlich seien das «die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten» oder «die Schwierigkeit, kompetente Leute für eine Mitarbeit zu gewinnen».

Kommission würde «Möglichkeiten sprengen»

Leute für solche Gremien zu finden, sei heute generell schwierig. Hinzu komme die Frage, ob und wie stark sie nach Parteistärke zusammengesetzt werden müsste. Diese Frage sei politisch heikel. Ferner sieht der Gemeinderat Probleme mit dem Persönlichkeitsschutz, weil man hier Einsicht in vertrauliche Akten habe. «Wie stellt man sicher, dass solche Dokumente vertraulich bleiben?» Man könne nicht alles kopieren und dann wieder einsammeln. «Also keine Kopien, sondern Gruppeneinsicht unter Aufsicht», heisst es im Brief weiter. Auch angesichts der geringen Anzahl Gesuche pro Jahr dränge sich die Lösung Gemeinderat geradezu auf. Eine Kommission würde «die Möglichkeiten einer Gemeinde wie Alpnach mit rund 6000 Einwohnern sprengen».

Gemeinden können selber entscheiden

Seit Januar 2018 ist das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Es überlässt den Gemeinden die Wahl, wie sie das Vorgehen für sich regeln wollen. Für den Gemeinderat ist seine Lösung auch darum die beste, denn: «Ein Festhalten an der Gemeindeversammlung als Entscheidungsinstanz kommt schliesslich aus rechtlichen Überlegungen auch nicht in Frage.» Erlaubt wäre es gemäss Gesetz allerdings: Dort heisst es: «Die Gemeindeversammlung kann in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit für die Aufnahme von Ausländern ins Gemeindebürgerrecht dem Gemeinderat oder einer Einbürgerungskommission übertragen.» Falls sie die Gemeindeordnung nicht ändert, bleibt wie etwa in Kerns weiterhin die Gemeindeversammlung zuständig.

Falls das alles die CVP nicht überzeuge, stehe es ihr offen, das Anliegen für eine Einbürgerungskommission «mittels einer Initiative auf demokratischem Weg zu erwirken». Das Volk habe auf jeden Fall mit der Genehmigung der Gemeindeordnung dazu das letzte Wort. Die CVP will an der nächsten Vorstandssitzung das weitere Vorgehen entscheiden.

Kommentare (0)