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Horw
Weniger Bauvolumen an teuren Hanglagen erlaubt: «Das ist materielle Enteignung»
An landschaftlich empfindlichen Hanglagen will die Gemeinde Horw die maximale Wohnfläche für Neubauten verkleinern. Nun macht ein Architekt mobil gegen die geplante Teilrevision der Ortsplanung.
Beispiel eines Hauses in Kastanienbaum, das so nicht mehr gebaut werden darf gemäss neuem Bau- und Zonenreglement. Der rot markierte Teil liegt über den erlaubten 7 Metern Gesamthöhe.
Weil die Baubegriffe harmonisiert werden müssen und bald neue Berechnungsvorgaben gelten, muss auch Horw seine Ortsplanung teilweise revidieren. Das sorgt mitunter für Unmut. So wehrt sich eine Eigentümerin gegen die Umzonung ihres Grundstücks in Seenähe.
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