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Kantonsrat

Weitere Möglichkeit zur Mitwirkung an Gemeindeversammlungen

Das Zuger Kantonsparlament erklärte eine Motion erheblich, die die Einführung des Postulats auf Gemeindeebene verlangt.

An Gemeindeversammlungen soll das Einreichen eines Postulats möglich werden.
Bild: Bild: Zuger Presse

Die Kantonsräte Michael Riboni (SVP/Baar), Thomas Magnusson (FDP/Menzingen) und Andreas Lustenberger (ALG/Baar) überzeugten den Kantonsrat am Donnerstag: Dieser erklärte die Motion der drei Parlamentarier, die eine Einführung des Postulats aus Gemeindeebene verlangt, mit grosser Mehrheit erheblich.

Ein demokratisches Defizit

Bislang kennt die Gemeindeversammlung nur die Möglichkeit, eine Motion oder eine Interpellation einzureichen. Dies sei aber, wie die Motionäre erklärten, immer mit dem Risiko behaftet, dass das Begehren als nicht motionsfähig vom Gemeinderat zurückgewiesen werden könnte. Das sei, so Motionär Riboni, ein demokratisches Defizit, das es zu beseitigen gelte.

Es müsse doch möglich sein, auch über Geschäfte in der Kompetenz des Gemeinderates zu sprechen. Dafür böte das Postulat Gewähr. Ein solches beauftragt den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Gemeindeversammlung vorgelegt oder eine Massnahme getroffen werden muss.

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