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Kriminalgericht Luzern

Weil er einen Corona-Kredit erschlichen hat: 40 Monate Haft für 71-Jährigen

Ein Unternehmer stellte zwei Anträge für Covid-Kredite in der Höhe von je einer halben Million. Das Geld floss in private Taschen und ins Ausland. 

Während der ganzen Verhandlung vor dem Luzerner Kriminalgericht machte der Beschuldigte Gebrauch von seinem Recht zu schweigen. Kein Wort kam über seine Lippen. Der Geschäftsmann hatte mit seinen Angaben einen Covid-19-Kredit von 500'000 Franken erwirkt. Zwei Tage später stellte er erneut einen Antrag über den gleichen Betrag. Zwar zahlte er einen Kredit zurück, doch er flog wegen dem Doppelantrag auf.

Er sei ein «Krisen-Profiteur»

Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch, beschrieb ihn als tüchtigen Geschäftsmann, der nie jemanden betrügen wollte. Einen anderen Eindruck hatte die Staatsanwaltschaft. Für sie sass ein Mann vor Gericht, der die unbürokratische und schnelle Kreditvergabe während der Corona-Zeit schamlos ausgenutzt hatte. Er sei ein «Krisen-Profiteur». Basierend auf seinem Umsatz wäre der Unternehmer lediglich zu einem Kredit von 8400 Franken berechtigt gewesen.

Das Geld liess der Schweizer Geschäftsmann auf ausländische Konten überweisen und verwendete es teilweise für seinen Lebensunterhalt. Er sieht sich weder in der Schuld, noch zeigte er Reue. Die Staatsanwaltschaft forderte 36 Monate Haft, davon solle er 12 Monate absitzen.

Kriminalgericht erhöht auf 40 Monate Haft

Das Kriminalgericht verurteilt ihn nun zu 40 Monaten Haft. Es verpflichtet ihn, die halbe Million Franken plus Zins als Schadenersatz und die Verfahrenskosten von 10'000 Franken zu bezahlen.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien noch zugestellt. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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