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Nidwalden

Weil Bestand zunimmt, dürfen Nidwaldner Jäger mehr Rotwild schiessen

Auf der Jagd im kommenden Herbst und Winter darf gegenüber dem Vorjahr mehr Rotwild erlegt werden. Geschont werden soll dagegen der Gämsbestand. Deshalb schränkt der Kanton Nidwalden den Abschuss zeitlich ein.
Total stehen in Nidwalden 21 Hirsche zum Abschuss frei. (Bild: Romano Cuonz)

Gegenüber dem Vorjahr dürfen auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd rund 20 Stück Rotwild mehr geschossen werden. Dies steht in den Jagdbetriebsvorschriften 2019, die der Regierungsrat erlassen hat. Wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst, stehen total 21 Hirsche sowie 60 Stück Kahlwild (weibliches Rotwild und Kälber) zum Abschuss frei. Die Erhöhung sei auf den steigenden Bestand zurückzuführen. Ausser im Gebiet Bürgenberg/Bürgenstock sei dieser Wachstumstrend im ganzen Kanton festzustellen, wie die Wildzählung im Frühjahr ergeben hätte. Die Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen seien aber dennoch im zumutbaren Rahmen geblieben.

Keine Änderungen bei der Rehjagd

Der Bestand hat sich laut Regierung mit den im Vorjahr festgelegten Abschusskriterien als stabil erwiesen, dies trotz immer noch recht hohen Fallwildzahlen im Strassenverkehr. So dürfen Jägerinnen und Jäger auch im aktuellen Jahr wahlweise einen Rehbock oder eine Rehgeiss und ein Rehkitz erlegen. Weiter gedrosselt wird hingegen die Jagd auf Gämsen. Die Bedingungen bleiben zwar die gleichen: Wenn beim ersten Abschuss der Gämsbock, Bockjährling oder Geissjährling unter 16 Kilogramm schwer ist, darf eine zweite Gämse erlegt werden. Neu ist aber der eingeschränkte Zeitraum vom 4. bis 14. September (die Hochjagd dauert regulär vom 2. bis 21. September). Der Regierungsrat erhofft sich dadurch, dass weniger Gämsen geschossen werden und sich die Population, die im gesamten Alpenbogen rückläufig ist, wieder etwas erholen kann. (pd/unp)

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