Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegen die beiden Schweizer abgeschlossen. «Sie wurden je mit einer Busse von 500 Franken bestraft, weil sie gegen das Feuerverbot verstossen haben», teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern am Montag mit.
Die Verurteilten haben zudem die Untersuchungskosten und Gebühren von 420 Franken zu bezahlen. Die zwei Personen haben Ende Juli 2018 trotz geltendem Feuerverbot im Gigeliwald ein Lagerfeuer gemacht und grilliert (wir berichteten). Die Urteile sind rechtskräftig. (pd/dvm)