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Zug

Wegen umstrittener Ausschaffung nach Norwegen: Der Kanton Zug muss Kindern einer afghanischen Familie Genugtuung leisten

Eine Familie aus Afghanistan verlangt über 50'000 Franken vom Kanton Zug, nachdem das Bundesgericht diesen wegen einer Menschenrechtsverletzung gerügt hat. Das Zuger Kantonsgericht gewährt drei Kindern tatsächlich eine Genugtuung: je 400 Franken, weil die Behörden die damals 3-, 6- und 8-Jährigen ins Gefängnis sperrten.

Die Herbstkälte liegt in der Luft, ein schmieriger Hochnebel hängt am Himmel über Zürich-Kloten, als sich am Flughafen die Erkenntnis durchsetzt: Der Linienflug nach Oslo, der für diesen Mittwoch, den 5. Oktober 2016, angesetzt ist, wird nicht wie geplant stattfinden. Denn ein Teil der angemeldeten Passagiere weigert sich, das Flugzeug zu besteigen.

Die sechsköpfige Familie ist auf Anordnung der Schweizer Behörden hier; ihr Asylgesuch vom 30. Mai wurde abgewiesen, der Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Jetzt sollen sie, wie es das Dublinabkommen vorsieht, dorthin zurück, wo sie als erstes Asyl beantragt hatten - nach Norwegen. Doch Vater und Mutter fürchten, dass sie von dort aus in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben werden.

An diesem Tag brechen die Zuger Behörden, die für die Familie verantwortlich sind, die Ausschaffung ab. Bis eine begleitete Rückführung mit einem Charterflug arrangiert ist, wird der 30-jährige Vater in die Strafanstalt Zug gebracht. Die 33-jährige Mutter kommt mit ihrem Baby ins Flughafengefängnis. Die drei grösseren Kinder zwischen drei und acht Jahren werden in ein Kinderheim platziert.

Die Geschichte von Familie B. machte schweizweit Schlagzeilen; vor allem, nachdem das Bundesgericht im April 2017 in einem Leitentscheid festhielt: Dass die Zuger Behörden die Familie nach der abgebrochenen ersten Rückführung getrennt, die Kinder fremdplatziert und die Eltern inhaftiert hätten, sei menschenrechtswidrig gewesen. Die zuständige Haftrichterin hat

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