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Kanton Luzern

Wegen mangelnden Wissens: Hundehalter müssen wieder eine Hundeausbildung machen

In den letzten Jahren nahmen die Anzahl Hunde und deren Käufe über das Internet zu. Da der kantonale Veterinärdienst oft mangelndes Wissen bezüglich der Hundehaltung feststellt, wird unter anderem per 1. Januar 2023 eine obligatorische Hundeschule wiedereingeführt. 

Durch die vermehrte Anzahl an Hundehaltenden und über das Internet gekaufte Hunde können Probleme für die Öffentlichkeit und beim Tierschutz entstehen. Um dem entgegenzuwirken, führt der Regierungsrat wieder eine obligatorische Hundeausbildung per 1. Januar 2023 ein, wie es in einer Mitteilung heisst. Diese gelte sowohl für die Ersthalterinnen und -halter als auch solche, die einen Hund aus dem Ausland einführen.

Änderungen durch die Teilrevision

Für neue Hundehalterinnen und -halter sowie diejenigen, die einen Hund aus dem Ausland einführen, bedeutet die Teilrevision der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden, dass sie eine obligatorische Hundeausbildung machen müssen. Im Rahmen dieser muss das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangt werden, und zwar innerhalb von 18 Monaten. Der Hund muss dafür mindestens 12 Monate alt sein.

Das Betretverbot wird auf angebaute landwirtschaftlichen Kulturen ausgeweitet. Das heisst, dass das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf diesen Flächen ohne das Einverständnis berechtigter Personen verboten wird.

In Wäldern, Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit dürfen Hunde ausserdem nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Es werden verschiedene weitere Präzisierungen betreffend den Leinenzwang für Hunde mit ansteckenden Krankheiten, den Zuständigkeitsbereich des Veterinärdiensts und die Meldepflicht von Kauf, Verkauf, Abgabe oder Tod von Hunden an die Hundedatenbank vorgenommen.

(rad)

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