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Luzern

Wegen Hitzesommer: Äschen in Luzerner Flüssen werden früher geschützt

Die Schonzeit für Äschen in der Reuss und ihren Zuflüssen wird vom 1. Januar 2019 auf den 1. September 2018 vorverlegt. Diese Verfügung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern geht aus dem aktuellen Kantonsblatt hervor.

Grund für die Massnahme ist der Hitzesommer: Die Wassertemperatur in der Reuss stieg zeitweise auf über 26 Grad an, «was die Fische extremen Stresssituationen ausgesetzt und insbesondere die Äschen zur Abwanderung in kühlere Zuflüsse veranlasst hat», heisst es im Kantonsblatt. Es seien trotzdem zahlreiche verendete Äschen aufgefunden worden.

Die Äsche gehört in der Schweiz zu den bedrohten Fischarten, weshalb der Kanton Luzern nun reagiert, um den Bestand zu sichern. Konkret dürfen Äschen zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Mai 2019 in folgenden Gewässern nicht gefischt werden: Reuss, Kleine Emme, Ron- und Rotbach sowie alle Werkskanäle der Kraftwerke an diesen Gewässern. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig; Sie kann in den nächsten 30 Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden. (red)

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