Martin Uebelhart
Martin Uebelhart
Die Zeit drängt: Aufgrund der geänderten Gesetzgebung müssen Aktiengesellschaften ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln. Das muss bis Ende April geschehen sein. Viele Unternehmen stecken noch mitten in dem Prozess. Unter ihnen auch die Stanserhornbahn. «Der geplante Umtausch stellt eine Herausforderung dar, denn die Besitzer von Inhaberaktien sind uns nur zum Teil bekannt. Aktionäre verlieren ihre Rechte und letztlich das Wertpapier, wenn sie sich nicht bald melden. Das wollen wir unbedingt verhindern», sagt Verwaltungsratspräsident André Britschgi. Der Wechsel von Inhaber- zu Namenaktien wird der Generalversammlung der Stanserhornbahn am 8. April im Rahmen einer Statutenänderung vorgelegt.
Das Gesetz auf Bundesebene besagt, dass Besitzer eines Inhabertitels nicht anonym sein können. Eine Inhaberaktie war so einfach übertragbar wie eine Banknote, erwähnt Britschgi. Bei einer Namenaktie hingegen erfolgt die Übertragung formalisierter und der Aktionär hat sich in der Folge ins Aktienbuch eintragen zu lassen. Das Ziel des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke ist die Eindämmung von Geldwäsche.
Obwohl die Aktienbesitzer vielmehr Personen mit einem lokalen Bezug zum Stanserhorn sowie Bergbahn-Freunde seien, unterliege auch die Stanserhornbahn dieser Pflicht, hält Britschgi fest. Bahndirektor Jürg Balsiger ergänzt: «Die Aktien der Stanserhornbahn sind wie auch die Wertpapiere anderer Bergbahnen für viele Leute Liebhabertitel.» Balsiger kann sich vorstellen, dass insbesondere auch ältere Personen noch Stanserhornaktien bei sich zu Hause haben. «Sie haben vielleicht von der neuen Gesetzesbestimmung noch nie etwas gehört», mutmasst er.
Der allergrösste Teil der Besitzer von Inhaberaktien habe sich gemeldet, «doch eben noch nicht alle». Unbekannt sei der Stanserhornbahn unter anderem, wie viele Leute noch Inhaberaktien besässen. Das Unternehmen möchte die Leute, die noch solche Titel in ihrem Eigentum haben, erreichen. «Sonst dürfte die Enttäuschung gross sein», so der Direktor.
Wer zu spät ist, muss den Weg übers Gericht gehen
Denn verpasst man die Frist vom 30. April 2021, hilft nur noch der Weg über das Gericht. «Wir dürfen dann nur noch jemanden ins Aktienbuch aufnehmen, wenn ein Gericht dies verfügt», hält Balsiger fest. Das führe zu Aufwand und Kosten für die Aktionäre. Und in gut dreieinhalb Jahren, am 1. November 2024, werden nicht registrierte Aktien wertlos und annulliert. «Damit erlöschen sämtliche Beteiligungsrechte des Aktionärs», betont Verwaltungsratspräsident Britschgi.
Diese wertlos erklärten Aktien würden dann an die jeweilige Aktiengesellschaft zurückfallen, sagt Jürg Balsiger. Dann gebe es verschiedene Möglichkeiten: «Wir könnten beispielsweise diese neuen eigenen Aktien veräussern. Oder wir könnten diese Titel vernichten und so das Aktienkapital reduzieren.
Wirzweli-Bahn ist «im Endspurt»
Die Luftseilbahn Dallenwil-Wirzweli (LDW) AG hat die Umwandlung der Inhaber- in Namenaktien an der Generalversammlung im vergangenen Jahr beschlossen. Letzten Herbst hat die Bahn einen entsprechenden Aufruf an die Aktionäre gemacht. «Wir sind im Endspurt», sagt Geschäftsführerin Hanny Odermatt auf Anfrage. Von den 1400 Aktien der Bahn seien aktuell noch 278 nicht gemeldet worden. «Die sind wohl noch irgendwo bei Leuten zu Hause oder in einem Banksafe», glaubt Hanny Odermatt.
Angesichts der Tatsache, dass die Aktien 1964 ausgegeben worden seien, dürften zu den Besitzern ältere Personen oder auch die Erben verstorbener Aktionäre gehören, vermutet die Geschäftsführerin. «Fast täglich tröpfeln noch Meldungen herein.» Jene Aktien, die in Bankdepots aufbewahrt worden seien, seien bereits alle umgeschrieben. Die LDW AG hatte sich dazu entschieden, die Aktienumschreibung selbst zu vollziehen. «Es gibt dazu spezialisierte Programme. Allerdings darf man das nicht unterschätzen: Der administrative Aufwand ist recht gross.»