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Kantonsrat

Wegen geplanter SVP-Initiative: Luzerner Regierung droht mit Baustopp beim Spital Wolhusen

Welche medizinischen Leistungen sollen im neuen Spital in Wolhusen angeboten werden? Darüber sind sich die Regierung und der Kantonsrat uneinig. Nun reicht die SVP eine Initiative ein. Die Regierung warnt eindringlich davor.

Aussenansicht des geplanten neuen Spitals Wolhusen, veröffentlicht Ende April 2022.
Bild: Visualisierung: PD

Am 15. Dezember wird die Basis der SVP auf Antrag der Parteileitung eine Volksinitiative beschliessen. Der exakte Wortlaut steht noch nicht fest, der Inhalt hingegen schon: In den Luzerner Spitälern ist ein Grundversorgungsangebot Pflicht, und das soll gesetzlich verankert werden. Das bestätigt der Entlebucher SVP-Kantonsrat Bernhard Steiner auf Anfrage unserer Zeitung, nachdem der Kantonsrat am Dienstagmorgen über Dringliche Anfragen zum Neubau des Spitals Wolhusen diskutiert hat.

Die geplante Initiative der SVP war nicht nur Teil der Debatte, sondern auch der Antworten der Regierung auf Vorstösse von Bernhard Steiner, Guido Roos (Mitte, Wolhusen) und Marcel Budmiger (SP, Luzern). Darin schreibt die Exekutive: «Es wäre sicher problematisch, wenn jetzt ein Spital gebaut und gleichzeitig ein Prozess gestartet wird, bei dem schliesslich das Volk das letzte Wort darüber haben muss, ob und mit welchem Angebot in Wolhusen ein Spital betrieben werden soll. Je nach Wortlaut der Initiative müsste ein Baustopp erwogen werden.»

Auf jeden Fall hätte ein Volksbegehren laut der Regierung eine zeitliche Verzögerung von mindestens zwei Jahren zur Folge. Solange dauert es mindestens vom Unterschriftenstart bis zur Urnenabstimmung.

SVP-Kantonsrat: «Geplantes Spital ist ein besserer Samariterposten»

Bernhard Steiner bezeichnet einen Baustopp als «reine Drohkulisse». Die Regierung habe 2016 versprochen, ein Spital zu bauen, das die Grundversorgung anbiete. Das verlange übrigens auch die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Das von der Regierung vorgesehene Angebot, beschlossen Anfang Juli 2022 und am Dienstag im Kantonsrat veröffentlicht, sei «unbefriedigend. Es entspricht einem besseren Samariterposten», kritisierte Steiner.

Laut Regierung soll in Wolhusen rund um die Uhr ein Notfalldienst angeboten werden. Das neue Spital soll insgesamt 80 Betten zählen, wovon je etwa 20 für die Grundversorgung und orthopädische Eingriffe reserviert würden, die restlichen 40 für die Rehabilitation. Geburtshilfe soll wie bisher angeboten werden, nachdem ein unabhängiges Gutachten ausschliesslich hebammengeleitete Geburten als zu wenig sicher beurteilt habe. Die neue Klinik soll gemäss dem Beschluss der Regierung möglichst flexibel und modular geplant werden, und es brauche die Möglichkeit, dereinst 20 weitere Betten betreiben zu können.

Mitte, FDP, Grüne und GLP warnen vor Initiative

Adrian Nussbaum und Georg Dubach, die Fraktionschefs von Mitte und FDP, warnten vor einer Initiative. Diese gefährde den Bau des Spitals, sagte Nussbaum. Dubach sprach davon, die SVP betreibe damit auch Wahlkampf. Auch Hannes Koch (Grüne, Horw) und Riccarda Schaller (GLP, Malters) taten kund, dass sie eine Initiative für falsch halten.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf äusserte sich während der Debatte nicht zur geplanten Initiative. Das tat er auf Anfrage hin auch nicht danach, da er den Text des Volksbegehrens bis jetzt nicht gesehen habe. Zur Aussage, die Regierung habe vor sechs Jahren ein Spital mit Grundversorgung versprochen, meinte der Mitte-Politiker während der Diskussion: «Seit 2016 ist im Gesundheitswesen sehr viel gelaufen. Wer das nicht versteht, lebt in einer eigenen Welt.»

Grundversorgung soll im Spitalgesetz verankert werden

Mit der Behandlung der drei Anfragen von Steiner, Budmiger und Roos ist die Debatte über das Spital Wolhusen im Kantonsrat nicht abgeschlossen: SVP-Fraktionschef Armin Hartmann, Parteikollege Bernhard Steiner sowie Guido Roos (Mitte, Wolhusen), André Marti (FDP, Willisau), Anja Meier (SP, Willisau) und Hannes Koch (Grüne, Horw) reichten am Dienstag eine Einzelinitiative ein. Darin verlangen sie eine Anpassung des Spitalgesetzes. Demnach soll «an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung angeboten werden».

Ohne gesetzliche Regelung der Grund- und Notfallversorgung bestehe für keinen der drei Standorte eine ausreichende Garantie, schreiben die Vorstösser. Die Einzelinitiative soll bereits in der Session von Ende Januar 2023 behandelt werden.

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