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Urner Landrat

Wegen Einsprachen auch gegen die neue Axenstrasse: SVP-Landrat will Verbandsbeschwerderecht beschränken

Alois Arnold (SVP, Bürglen) will zusammen mit Theophil Zurfluh (FDP, Sisikon) den Regierungsrat dazu auffordern, eine Standesinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts einzureichen. 

Das Verbandsbeschwerderecht habe in seiner Entstehungszeit in den 1960er-Jahren durchaus seine Berechtigung gehabt, führte der Bürgler SVP-Landrat Alois Arnold im Landrat aus. Zu diesem Zeitpunkt seien die verschiedenen Gesetzgebungen noch nicht in ein derart enges Raster eingegliedert gewesen wie heute. Und Umweltanliegen seien in dieser Hochjunkturzeit eher wenig Beachtung geschenkt worden.

Landrat Alois Arnold (SVP, Bürglen)
Bild: Bild: PD

Doch heute, knapp 60 Jahre später, diene das Verbandsbeschwerderecht nur noch «der Verhinderungspolitik für diverse Infrastrukturprojekte, welche von Parlamenten oder durch Volksabstimmungen längst genehmigt wurden». Die heutigen Gesetzgebungen würden nämlich schon in den Vorprojektierungen vertiefte Abklärungen wie beispielsweise Umweltverträglichkeitsberichte fordern, so Arnold. «Zum Zeitpunkt der Beschlüsse, sei es in Parlamenten oder an Volksabstimmungen, wurden die verschiedenen Aspekte bereits genügend auf Gesetzeskonformität geprüft.»

Stattdessen werde das Verbandsbeschwerderecht «kompromisslos benutzt», um Infrastrukturprojekte zu verhindern oder auf die lange Bank zu schieben. Als Beispiele für Projekte, welche so verzögert oder verunmöglicht werden, nennt Arnold «die längst fällige» neue Axenstrasse. Diese sei sehr lange mit Einsprachen blockiert worden, die «zum Glück nicht mehr weitergezogen werden». Auch das Wasserkraftwerk im Meiental sei zeitweise durch Einsprachen blockiert worden.

Der Bau der «Neuen Axenstrasse» wurde durch Einsprachen von Verbänden verzögert. Nun will Alois Arnold (SVP, Bürglen) das Verbandsbeschwerderecht beschränken. 
Bild: Bild: Urs Hanhart (Sisikon, 5. August 2022)

Arnold blickt auch über die Kantonsgrenze hinaus: So seien die Fussballstadionprojekte in der Stadt Zürich in den letzten 15 Jahren mehrmals von der Bevölkerung gutgeheissen. Verbände hätten diese im Nachgang jedoch wieder versenkt oder die Investoren bedrängt, bis diese den Bettel hinschmissen.

Beschwerderecht in gewissen Fällen ausschliessen

Für Arnold ist deshalb klar: Das Verbandsbeschwerderecht muss zwingend überarbeitet werden. Er reichte deshalb zusammen mit Theophil Zurfluh (FDP, Sisikon) die Motion «zur Einreichung einer Standesinitiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts» ein. Mit dieser sollen die einschlägigen Rechtsnormen, namentlich das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, das Bundesgesetz über den Umweltschutz sowie allfällige Artikel in weiteren Rechtserlassen, angepasst werden.

Und zwar derart, dass das Verbandsbeschwerderecht in Umwelt- und Raumplanungsangelegenheiten ausgeschlossen ist bei Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen in Bund, Kantonen oder Gemeinden beruhen, sowie bei Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden der Parlamente des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden.

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