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Luzern

Wegen Corona: Pilatusmarkt und Mall of Switzerland bieten kostenlos Parkplätze an – Gemeinde Ebikon «drückt ein Auge zu»

Die Parkplätze im Pilatusmarkt Kriens und in der Ebikoner Mall sind zurzeit gratis. Die Gemeinde Ebikon akzeptiert dies aufgrund der Coronakrise. Der VCS Luzern moniert, die Gemeinde habe ihre Kompetenzen überschritten.
Die Schranken des Parkhauses bei der Mall of Switzerland sind zurzeit offen, eine Ticketausgabe erfolgt nicht. (Bild: PD/Dominik Hertach (Ebikon, 11. Mai 2020))

Simon Mathis

Erneut sorgt das Parkhaus der Mall of Switzerland für Gesprächsstoff. Denn: Zurzeit bietet das Einkaufszentrum in Ebikon seine Parkplätze gratis an. Am Montag meldeten sich mehrere Leser bei unserer Zeitung, die Schranken des Parkhauses seien samstags und montags geöffnet gewesen. Auch die Ticketausgabe habe man deaktiviert; die Parkplätze seien gratis. «Alle fahren rein und raus, wie sie wollen», heisst es in einer Mail an die Redaktion.

Die Verwaltung habe Kenntnis davon, dass die Mall aufgrund der besonderen Lage derzeit keine Gebühren für die Parkplätze erhebt, sagt Alex Mathis, Geschäftsführer der Gemeinde Ebikon, auf Anfrage. Im Sinne der Verhältnismässigkeit akzeptiere die Gemeinde dies auf temporärer Basis.

Dafür gebe es zwei Hauptgründe. Erstens sei die Bevölkerung dazu angehalten, den ÖV nicht zu nutzen, was das Auto zum Hauptverkehrsmittel mache. Zweitens wolle man der Wirtschaft und dem Detailhandel während der Coronakrise nicht noch mehr Steine in den Weg legen. Mathis:

«In dieser Ausnahmesituation drücken wir ein Auge zu.»

Er weist darauf hin, dass dies nicht nur in der Mall so gehandhabt werde, sondern auch in anderen Einkaufszentren und Kantonen der Fall sei. Die Maximalbeschränkung der Fahrten gelte nach wie vor, hält Mathis fest. Die Kontrolle zur Einhaltung des Fahrtenkontingents liege in der Verantwortung der Mall of Switzerland.

VCS: Argumentation «absolut unhaltbar»

Beim VCS Luzern findet diese Begründung wenig Anklang. «Die Argumentation der Gemeinde Ebikon ist absolut unhaltbar», sagt Dominik Hertach, Geschäftsführer des VCS Luzern. «Die Gemeinde ist gesetzlich nicht dazu befugt, unter dem Deckmantel der Corona-Notsituation die geltende Grundsatzvereinbarung zur Parkplatzbewirtschaftung in der Mall umzustossen.»

Wenn man eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen wolle, müsse man dies gemeinsam mit allen Gremien tun, die bei der Mall-Grundvereinbarung von 2016 beteiligt waren – sprich auch den Kanton und LuzernPlus einbeziehen.

«Die Gemeinde allein kann das nicht entscheiden.»

Mit der Öffnung verstosse die Mall gegen zwei Verpflichtungen: die Parkplätze ab der ersten Minute zu bewirtschaften und die Fahrten zu zählen. Beides sei in der Grundsatzvereinbarung festgehalten. Hertach habe zwar Verständnis dafür, dass der Detailhandel vor grossen Problemen stehe. Aber: «Aber auch kleinere Läden müssen sich während dieser Krise an die Regeln halten.»

Hertach betont, dass die Mall die Fahrtenzählung über das Ticketing-System abwickeln müsse. Dies habe das Controlling-Organ «Parkraumbewirtschaftung», in dem Kanton, Gemeinden, Mall und VCS vertreten seien, an der letzten Sitzung vom Dezember 2019 beschlossen. «Sollte das Ticketsystem ausfallen, müssten die Fahrten von Hand gezählt werden», so Hertach. «Wurden sie aber nicht.» Hertach, der am Montag selbst in der Mall parkierte, berichtet: «Ich habe niemanden gesehen, der die Fahrten erfasst hätte.»

Die Mall of Switzerland äussert sich auf Anfrage nicht zu den Gratisparkplätzen. Nach wie vor gilt, dass die Mall via Mitteilungen informiere, wenn es aus ihrer Sicht nötig sei.

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