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Ebikon

Wegen Beschwerde: Vorstandsmitglied verlässt SVP per sofort

Die Ebikoner SVP ist um ein Mitglied ärmer: Vorstandsmitglied Markus Opfer-Rodrigues ist ausgetreten. Grund: Die Stimmrechtsbeschwerde seiner Partei gegen die Ebikoner Budget-Abstimmung sei unhaltbar. Der Präsident nimmt den Austritt gelassen.
Die Stimmberechtigten von Ebikon – im Bild das Zentrum mit dem Gemeindehaus links – sollen am 17. November über das Budget befinden. (Bild: Boris Bürgisser, Ebikon, 18. Januar 2019)

Roman Hodel

Gegen die geplante Budget-Abstimmung vom 17. November in Ebikon läuft eine Stimmrechtsbeschwerde, eingereicht von der SVP. Die Partei moniert, dass die Gemeinde das Datum erst am 21. Oktober und damit zu kurzfristig kommuniziert habe.

Und: Sie habe das entsprechende Dokument auf ihrer Webseite bewusst auf den 7. Oktober zurückdatiert, um von der zu späten Bekanntmachung abzulenken. «Ein schwerer Vorwurf, den wir ja nicht einmal beweisen können», sagt Markus Opfer-Rodrigues. Der IT-Sicherheit-Spezialist ist deshalb am Montag von seinem Amt im Vorstand der Ebikoner SVP zurückgetreten und hat die Partei gleich verlassen.

Gemäss Opfer-Rodrigues sei der gesamte, fünfköpfige Vorstand zuerst tatsächlich der Meinung gewesen, dass das Dokument auf der Webseite zurückdatiert worden sei: «Doch als die Stellungnahme der Gemeinde inklusive der Dokumente vorlag, war mir klar, dass die anfänglichen Anschuldigungen nicht haltbar sind – es bräuchte weitere Untersuchungen, bevor ein solcher Vorwurf in den Medien veröffentlicht wird.»

Nur: Seine Bedenken hätten im Vorstand kein Gehör gefunden. Und so sei die Medienmitteilung raus, ohne dass der gesamte Vorstand darüber informiert war.

«Es ist leider nicht das erste Mal, dass gewisse Vorstandsmitglieder in Eigenregie handeln», sagt der gebürtige Deutsche. Er war 2015 in die Partei eingetreten, vor eineinhalb Jahren folgte die Wahl in den Vorstand. Opfer-Rodrigues sagt:

«Die Werte der SVP stimmen für mich nach wie vor, nicht aber die Gangart im Ebikoner Vorstand – Ehrlichkeit und Transparenz sind mir wichtig.»

Passend dazu empfiehlt er der Gemeinde Ebikon, sich einer Untersuchung zu stellen, «um solchen Vorwürfen in Zukunft gar keine Plattform mehr zu bieten».

Als amtliches Publikationsorgan gilt gemäss Gemeindeordnung die Anschlagstelle bei der Gemeindeverwaltung, die Webseite der Gemeinde oder ein schriftliches Publikationsorgan. Bei der Anschlagstelle war die Ankündigung der Abstimmung am 7. Oktober aufgehängt, wie Gemeindepräsident Daniel Gasser (CVP) auf Anfrage versichert.

Dies erklärt laut ihm auch, wieso die Bekanntmachung auf der Webseite mit dem 7. Oktober datiert ist – es handelt sich um das gleiche Dokument. Allerdings erfolgte dessen Publikation im Netz erst nach Intervention der SVP am 23. Oktober. Gasser sagt:

«Bei kommenden Abstimmungen werden wir sicherstellen, dass die Anordnungen zeitgleich auch auf der Website publiziert werden – auch wenn laut unserer Gemeindeordnung ein Publikationskanal ausreicht, es heisst bekanntlich ‹oder›.»

Das sieht die SVP freilich anders: «Wir lesen die Gemeindeordnung so, dass die Anschlagstelle und die Webseite zwingend sind, deshalb sind wir weiterhin von der Stimmrechtsbeschwerde überzeugt», sagt Präsident Stefan Bühler. Zudem verfüge die Partei über Zeugenaussagen, wonach die Bekanntmachung an der Anschlagstelle am 7. Oktober nicht aufgehängt war. Was den Parteiaustritt betreffe, so sei dies «eine interne Angelegenheit». Nur soviel:

«Markus Opfer-Rodrigues ist aufgrund seiner Staatsbürgerschaft nicht in Ebikon stimmberechtigt, deshalb konnten wir ihn zum Teil nicht gleichermassen einbeziehen.»

Für den nun frei werdenden Vorstandssitz gebe es bereits Interessenten.

Der Luzerner Regierungsrat wird in den kommenden Tagen über die Beschwerde beraten. Unabhängig davon können die Ebikoner jetzt schon schriftlich über das Budget abstimmen. Sollte die Beschwerde durch den Regierungsrat gutgeheissen werden, informiert der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.

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