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Abstimmung

«Weder willkürlich noch klammheimlich»: Gemeinderat Stansstad weist Kritik von sich

Die Abstimmung zum Thema Einheitsgemeinde hat Spekulationen hervorgerufen. Der Gemeinderat stellt nun einiges klar.

Der Gemeinderat von Stansstad sieht sich rund um die Abstimmung vom 27. November zum Thema Fusion der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde mit Kritik konfrontiert. So legten die Ortsparteien in einem Beitrag der «Nidwaldner Zeitung» dar, dass sie sich einen stärkeren Dialog gewünscht hätten. Nun reagiert der Gemeinderat mit einer Medienmitteilung: «Der Gemeinderat Stansstad schätzt eine offene und konstruktive Diskussion zu gemeindebezogenen Themen», heisst es darin. Es seien aber seitens der Parteien Falschaussagen gemacht worden. Konkret nimmt der Gemeinderat zu fünf Punkten Stellung.

Zur Wahl des Abstimmungstermins vom 27. November schreibt der Gemeinderat, diese entspreche dem Gesetz. «Die Behandlung an einer Gemeindeversammlung ist nicht zulässig», eine Urnenabstimmung sei zwingend. Diese müsste innert drei Monaten angeordnet werden. Der Abstimmungstermin sei somit «weder willkürlich noch klammheimlich» gewählt worden.

Zum Dialog mit den Parteien: Bei der Abstimmung handle es sich um den Grundsatzentscheid, ob die Schulgemeinde mit der politischen Gemeinde zusammengeführt werden soll. «Erst wenn der Antrag angenommen wird, können der Gemeinderat und der Schulrat gemeinsam eine neue Gemeindeordnung ausarbeiten.» Dann würden die Parteien zur Vernehmlassung eingeladen. Kurz: «Der Dialog mit den Parteien wird geführt, sobald die Bürgerinnen und Bürger den Auftrag zur Schaffung einer neuen Gemeindeordnung erteilt haben. Alles andere wäre spekulativ und nicht zielführend.»

Zu den Aussenschulen Kehrsiten und Obbürgen: Der Gemeinderat dementiert klar, dass die Schulen in Kehrsiten und Obbürgen durch die Zusammenlegung allenfalls geschlossen werden könnten. Diese Angst zu schüren, sei völlig unbegründet. Bei Gesprächen mit dem Schulrat sei eine Schliessung nie ein Thema gewesen. «Es liegt nicht in der Kompetenz des Gemeinderates, über fremdes Eigentum zu beraten, geschweige denn zu befinden.» Das letzte Wort habe in so einer Frage die Bevölkerung. In der allfälligen neuen Gemeindeordnung werden die Rahmenbedingungen definiert – wie etwa die Organisation, die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen sowie die Wahl und Zusammensetzung der Schulkommission. Die Schliessung von Schulen sei darin aber kein Thema.

Wollen die Stansstader ihre «Schulgemeinde» abschaffen?
Bild: Bild: Florian Pfister (Stansstad, 8. November 2022)

Zu den Kompetenzen der Schulkommission: Sauer aufgestossen ist dem Gemeinderat auch die Aussage, wonach die Schulkommission bei einer Zusammenlegung zu einem «Gremium unter vielen ohne Entscheidungskompetenz» verkomme. Das sei ein Affront, findet der Gemeinderat. «Jede Kommission in der Gemeinde Stansstad hat ihre Berechtigung und wird mit klaren Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet.» Das Volksschulgesetz sichere der Schulkommission sogar weitergehende Aufgaben und Kompetenzen zu. «Das ist sonst bei keiner anderen Kommission in der Gemeinde der Fall.»

Zur Qualität des Bildungswesens: Bei einer Zusammenlegung würde für die Schule ein neues Departement innerhalb des Gemeinderates geschaffen. «Der direkte Einfluss des Gemeinderates beschränkt sich jedoch weitgehend darauf, ein auf den Leistungsauftrag der Schule bezogenes Budget festzulegen und die Voraussetzungen für geordnete Abläufe zu schaffen.» Für pädagogische Belange wie etwa das Schulprogramm oder den Schulbetrieb ist die Schulkommission zuständig. «Die Qualität im Bildungswesen wird dadurch nicht geschwächt», ist der Gemeinderat überzeugt. Beispiele gebe es in Nidwalden genügend. «Die Einführung der Einheitsgemeinde führt nicht zu einer schlechteren Bildung unserer Kinder.»

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