Martin Uebelhart
Vor einem Jahr hat der Nidwaldner Landrat einstimmig Ja zum neuen Gastgewerbegesetz gesagt. Doch ein Komitee um den ehemaligen Beckenrieder SVP-Landrat Christian Landolt und den ehemaligen Beckenrieder Gemeindepräsidenten Bruno Murer hat im vergangenen März 307 Unterschriften für ein konstruktives Referendum mit einem ausformulierten Gegenvorschlag eingereicht. Am 24. November kommen nun die beiden Vorlagen zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten entscheiden über eine Stichfrage auf dem Abstimmungszettel, welche Version des Gesetzes in Kraft tritt, sollten beide eine Mehrheit finden.
Mit der beschlossenen Revision wollen Regierungs- und Landrat eine zeitgemässe und einheitliche Bewilligungspraxis sowohl für ordentliche Restaurationsbetriebe als auch für die Paragastronomie gewährleisten. Laut den Abstimmungsunterlagen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist es dabei ein zentraler Punkt, die Volksgesundheit zu wahren. Gleichzeitig sollen die Verhältnismässigkeit berücksichtigt und die unternehmerische Freiheit durch das revidierte Gesetz nicht unnötig eingeschränkt werden.
Das neue Gesetz regelt weiterhin die Bewilligungspflicht und die Betriebsführung aller Arten von Gastwirtschaftsbetrieben und Gelegenheitswirtschaften sowie die Bewilligungspflicht für den Handel mit alkoholischen Getränken.
Komitee: Zu starker Eingriff in Gewerbefreiheit
Das Referendumskomitee bringt unter anderem das Argument ein, dass mit dem neuen Gastgewerbegesetz zu stark in die Handels- und Gewerbefreiheit eingegriffen werde. Die beiden Vorlagen unterscheiden sich vor allem in drei Punkten.
Der Landrat will für den Nachweis von Fachkenntnissen den Fähigkeitsausweis als Wirt zulassen sowie anerkannte Berufslehren, Fähigkeitsausweise oder Diplome im Bereich Gastwirtschaft, Hauswirtschaft oder Nahrung und Getränke. Der Gegenvorschlag will diese Einschränkung bei den Berufen nicht. Zugelassen werden sollen Diplome, Berufslehren und Abschlüsse auf Tertiärstufe auch dann, wenn sie keinen Bezug zur Gastronomie haben.
Das vom Landrat beschlossene Gesetz listet eine ganze Reihe von Betrieben auf, die wohl bewilligungspflichtig sind, für die jedoch kein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich ist. Darunter fallen zum Beispiel Spital- und Heimrestaurants, kleine Kioskwirtschaften und Take-Aways, Alpwirtschaften, Sportplatzwirtschaften, Theater- und Kinowirtschaften, Schützenstuben oder Gelegenheitswirtschaften. Der Gegenvorschlag verlangt hingegen für alle bewilligungspflichtigen Betriebe den Nachweis hinreichender Fachkenntnisse.
Gemäss dem revidierten Gesetz kann eine Person mehrere Gastwirtschaften führen. Der Gegenvorschlag will diese Zahl auf drei begrenzen. Beide Vorlagen verlangen für jeden Betrieb eine Stellvertretung.
Vorlage schafft «gute Rahmenbedingungen»
Die Gesetzesrevision geht auf eine Motion des ehemaligen Wolfenschiesser FDP-Landrats Sepp Durrer zurück. Diese hiess der Landrat im September 2015 teilweise gut. Die Vorlage des Landrats setze die von dem Vorstoss geforderte einheitliche Bewilligungs- und Abgabepraxis um, ist in den Abstimmungsunterlagen zu lesen. In der Praxis hätte sich gezeigt, dass eine solide branchenspezifische Grundausbildung ein fundamentales Werkzeug für eine erfolgreiche Berufsausübung sei. Die Vorlage des Landrats schaffe gute Rahmenbedingen für die Branche und trage zur Vielfalt und Qualität des Gastronomieangebots in Nidwalden bei.
Für das Referendumskomitee entspricht das vom Landrat genehmigte Gesetz laut dem Abstimmungsbüchlein nicht der in Durrers Motion angestrebten Vereinheitlichung und Gleichstellung. Mit dem Gegenvorschlag werde eine gerechte und einheitliche sowie eine gewerbe-freiheitliche Lösung angeboten. Die Anforderungen würden etwas vereinfacht, hingegen würden alle Ausnahmen gestrichen.
Hier finden Sie die Vorlage des Kantons und ein Erklärvideo:
Gastgewerbegesetz: Die Abstimmungsbotschaft des Nidwalden