Franziska Herger
«Nidwaldner Kantonalbank einigt sich mit den USA», hiess es am 17. Juli 2015 in dieser Zeitung. 856000 US-Dollar Busse musste die NKB bezahlen und wurde im Gegenzug nicht weiter von der US-Justiz verfolgt. Doch wie kam es dazu, dass eine Bank, die weder eine Strategie für amerikanische Kunden noch eine US-Niederlassung hatte und damit auch keine amerikanischen Gesetze verletzen konnte, sich schuldig erklärte?
Diese Frage beantwortete der Stanser Historiker Stefan Tobler anlässlich der Präsentation seines im Mai erschienenen Buchs «Der Kampf um das Schweizer Bankgeheimnis. Eine 100-jährige Geschichte von Kritik und Verteidigung». Dies aber nicht etwa bei der NKB, sondern bei der Raiffeisenbank Nidwalden. «Es geht nicht darum, die beiden Banken gegeneinander auszuspielen», versicherte Tobler, der heute in Zürich lebt. «Ich möchte zeigen, dass die NKB Opfer einer Entwicklung wurde, auf die sie keinen Einfluss hatte.»
Kontaminierte UBS-Gelder landeten bei der NKB
Alles begann mit dem Fall UBS. Die Grossbank zog sich 2008 aufgrund der Verfolgung durch die amerikanischen Steuer- und Justizbehörden aus dem US-Geschäft zurück. Damit wurde der Finanzplatz Schweiz mit unversteuerten UBS-Geldern überschwemmt, rund 4500 Kunden mit 6 Milliarden Franken fanden bei anderen Schweizer Banken Unterschlupf.
Stefan Tobler geht in seinem Buch nicht näher auf die Situation der NKB ein. Am Donnerstag zeigte er die Details einem interessierten «Heimpublikum» auf: Im Zuge der sogenannten Kontaminierung des Finanzplatzes landete ein einziger UBS-Kunde bei der NKB, fünf weitere kamen über externe Vermögensverwalter. «Das reichte, damit die NKB mithing», so Tobler. Insgesamt hatte die Bank 95 Konten mit US-Bezug mit einem verwalteten Vermögen von 30.5 Millionen US-Dollar. Davon hatten 17 banklagernde Post, also Bankkorrespondenz, die nur auf der Bank eingesehen werden kann, vier Kunden hatten ein Nummernkonto und vier lebten in Amerika und hatten eine Schweizer Debit- oder Kreditkarte – all dies in den Augen der USA geeignet, Steuerzahlern zu helfen, ihre Identität vor dem Fiskus geheim zu halten. Die US-Behörden warfen der NKB aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor.
Nach damaligem Verständnis nicht unrechtmässig verhalten
Damit war die NKB nicht alleine. Insgesamt 106 Banken, darunter zahlreiche Kantonalbanken, kamen in Kategorie 2 des Bankenprogramms, das die US-Justiz und die Schweiz 2013 unterzeichneten. Sie alle hatten «Grund zur Annahme, dass sie US-Recht verletzt haben könnten.» Um einen Schlussstrich ziehen zu können, mussten sie sich schuldig erklären und eine Busse bezahlen. Die Raiffeisen-Gruppe entschied sich für Kategorie 3 und musste den Beweis erbringen, kein US-Recht verletzt zu haben. «Das muss eine Bank finanziell stemmen können», sagte dazu Bruno Poli, Verwaltungsratspräsident der Raiffeisenbank Nidwalden. «Wahrscheinlich waren die Kosten für den Beweis x-mal höher, als die Busse, die wir in Gruppe 2 erhalten hätten. Ich verstehe, dass sich die NKB angesichts dieses Risikos für die Gruppe 2 entschieden hat.»
Stefan Tobler kam zum Schluss, dass die NKB sich, gemessen am Rechtsverständnis bis 2008, nicht unrechtmässig verhalten hatte. «Das Bankenprogramm zwang kleinere Banken zu verhältnismässig hohen Kosten und einem Schuldbekenntnis, ohne ein eigentliches Vergehen.»
Stefan Tobler, Der Kampf um das Schweizer Bankgeheimnis, Verlag NZZ Libro 2019.