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Luzern

Wann ist ein Auto zu laut? Das müssen Sie unterlassen, um nicht zum «Autoposer» zu werden

Ein 19-Jähriger musste nach einer Spritzfahrt durch die Stadt Luzern seinen BMW abgeben. Der Autoposer hat gleich reihenweise Regeln verletzt.

Samstagnacht und gutes Wetter. Das hat so manchen auf die Strasse getrieben. So auch einen 19-jährigen Automobilisten. Als er den Motor des BMW-Sportwagens aufheulen liess, hörten das auch die Verkehrskontrolleure, die letzten Samstag im Dienst waren. Nachdem er mit erhöhter Geschwindigkeit die Autoräder durchdrehen liess und Richtung Seebrücke fuhr, wurde er gestoppt, das Auto sichergestellt und dem Lenker den Fahrausweis entzogen.

Der Medienmitteilung der Luzerner Polizei ist zu entnehmen, dass wegen seiner Fahrweise beim KKL zwei Passantinnen vom Fussgängerstreifen springen mussten, damit es nicht zu einer Kollision mit dem Auto kam. Und dass der Lenker unbekümmert seine Fahrt durch die Stadt Luzern fortsetzte, wobei beim Auto mehrfach das Heck ausbrach, weil er so stark beschleunigte. Der Automobilist hatte gleich mehrere Verkehrsregeln missachtet. Vor allem den Artikel 33. Dort steht, dass Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen dürfen.

  • Andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und un­nö­tiges Vorwär­men und Laufenlassen des Motors stillstehen­der Fahrzeuge;
  • Hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in nied­ri­gen Gängen;
  • Zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim An­fahren;
  • Fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
  • Unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Mit­führen von Kannen und ähnlichen lärmerzeugenden Ladungen ohne Befestigung oder Zwischenlagen;
  • Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;
  • Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabe­­gerä­te, die im Fahr­zeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

Auf Anfrage bei der Luzerner Polizei wird mitgeteilt: «Es wird untersucht, inwiefern er mit seinem Verhalten auf der Strasse die Fussgänger gefährdet hat. Zudem wird er sich wegen Verstössen gegen die Verkehrsregelverordnung zu verantworten haben. Dann kommt allenfalls noch dazu, dass das Auto nicht betriebssicher war, weil es eventuell umgebaut wurde. Diese Expertise gehen auf Kosten des Lenkers.»

Zur Höhe einer allfälligen Strafe konnten noch keine Angaben gemacht werden, einige Hundert Franken werden es jedoch sein, so die Luzerner Polizei. Die Untersuchungen sind noch in Gange.

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